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Coronavirus in Deutschland

Umfrage zeigt: Wie stehen die Deutschen zur Teil-Impfpflicht?

Stand 09.02.22 - 11:22 Uhr

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Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll in Deutschland ab Mitte März greifen - Bayerns Ministerpräsident Söder kündigte nun jedoch an, die Pflicht so weit es geht zu verschieben. Eine Umfrage zeigt, wie die Bevölkerung bundesweit dazu steht.

Umfrage zeigt: Wie stehen die Deutschen zur Teil-Impfpflicht?

©shutterstock

Ab Mitte März soll die Teil-Impfpflicht greifen

BERLIN (dpa-AFX) – Die Bevölkerung ist einer Umfrage zufolge geteilter Meinung, ob die ab Mitte März greifende Impfpflicht für Personal von Kliniken und Pflegeheimen ausgesetzt werden soll. Rund 46 Prozent bewerteten eine bundesweite Aussetzung in der Erhebung des Meinungsforschungsinstituts YouGov als sehr oder eher unangemessen. Etwas weniger, nämlich 41 Prozent, halten eine solche Aussetzung laut der am Mittwoch veröffentlichten Umfrage für sehr oder eher angemessen. Der Rest machte keine Angabe.
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Die CDU hat eine bundesweite Aussetzung der auch von ihr im Bundestag mitbeschlossenen Teil-Impfpflicht gefordert, die eigentlich ab Mitte März greift. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, Tino Sorge, nannte die Maßnahme "im Moment kaum umsetzbar".

Söder hält Teil-Impfpflicht aktuell für kaum umsetzbar

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat angekündigt, alle Spielräume zu nutzen, um die Umsetzung im Freistaat vorläufig auszusetzen. Auch Bayern stehe weiter zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, der Bund müsse aber jetzt "nachbessern und nachlegen", damit sie auch für die Länder und für die Einrichtungen umsetzbar sei. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) pocht auf Vollzug durch die Länder.
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Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen – oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.

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