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Coronavirus in Bayern

Sport, Tourismus & Veranstaltungen: Das sind die neuen Lockerungen in Bayern

Stand 07.07.20 - 14:59 Uhr

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Der Leiter der bayerischen Staatskanzlei Florian Herrmann hat heute auf einer Pressekonferenz weitere Corona-Lockerungen für Bayern bekanntgegeben. Hier der Überblick:

Sport, Tourismus & Veranstaltungen: Das sind die neuen Lockerungen in Bayern

Foto: shutterstock

Diese Lockerungen der Corona-Maßnahmen gelten ab dem 08. Juli in Bayern

Das Infektionsgeschehen in Bayern hat sich in den letzten Wochen positiv entwickelt. Die Strategie vorsichtiger, schrittweiser Öffnung hat sich bewährt. Der Ministerrat hat deshalb in seiner heutigen Sitzung folgende Erleichterungen der Beschränkungen ab dem 8. Juli 2020 beschlossen:

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Diese Lockerungen gelten ab dem 8. Juli in Bayern

  • Die Personenbeschränkung für Veranstaltungen für ein nicht beliebiges Publikum, darunter insbesondere für private Feierlichkeiten wie zum Beispiel Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen und nichtöffentliche Versammlungen, wie etwa Tagungen, sowie für Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetztes wird in Bayern auf 200 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen angehoben. Diese Beschränkung der Teilnehmerzahl gilt auch, wenn die Veranstaltung in gastronomischen Betrieben stattfinden.
  • Der Betrieb von Freizeiteinrichtungen im Innenbereich, wie zum Beispiel Escape Rooms, Indoor-Spielplätze, Spielscheunen, Innen-Attraktionen in Freizeitparks ist unter gleichen Voraussetzungen (Schutz- und Hygienekonzept) wie im Außenbereich zulässig,.
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  • Der Betrieb von Flusskreuzfahrtschiffen wird einheitlich in Bayern wieder zugelassen. Flusskreuzfahrtschiffe werden analog zu ortsfesten Hotels behandelt. Die Reedereien müssen sich demnach an die Hygienekonzepte für Gaststätten und für Beherbergung halten.
  • Die Innenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten können unter gleichen Voraussetzungen wie deren Außenbereiche geöffnet werden.
  • Wettkämpfe in kontaktfrei betriebenen Sportarten können unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in geschlossenen Räumen durchgeführt werden.
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  • Auch das Training mit Körperkontakt ist zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird; dabei darf die jeweilige Trainingsgruppe in Kampfsportarten maximal fünf Personen umfassen.

Schankwirtschaften und Clubs bleiben geschlossen

Bars, Schankwirtschaften, Diskotheken und Clubs bleiben aber auch weiterhin geschlossen. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hatte sich in den vergangenen Tag für die Öffnung der Schankwirtschaften in Bayern stark gemacht, allerdings ändert sich hier vorerst nichts.

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