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Coronavirus in Bayern

Söder verkündet Ausgangsbeschränkungen für Bayern

Stand 20.03.20 - 21:33 Uhr

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Jetzt also doch: Ausgangsbeschränkungen für Bayern! Das hat Ministerpräsident Markus Söder am Freitagmittag verkündet. Was nun auf die Bürger zukommt - hier im Überblick.

Söder verkündet Ausgangsbeschränkungen für Bayern

Das bedeuten die neuen Maßnahmen im Detail

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat am Freitagmittag neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise verkündet. Ab Freitag um Mitternacht gelten für Bayern Ausgangsbeschränkungen. 

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Corona hat Bayern nach wie vor fest im Griff, so Söder in seiner Ansprache. Auf Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) müssen die Fallzahlen dringend gesenkt werden. Die Zahl der Infektionen steigt dramatisch an. Allein in Bayern gab es von gestern (Donnerstag) auf heute (Freitag) eine Zunahme von über 35 Prozent, Infektionsketten sind nicht mehr nachvollziehbar. Für Bayern kann Söder nicht länger verantworten zu warten. Jede Infektion, jeder Tote ist einer zu viel. Die Menschen nähmen die Lage leider nach wie vor nicht ernst. Daher sei es nun für die Staatsregierung an der Zeit zu handeln.

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes wird daher folgendes angeordnet:

Ab Freitagnacht (0 Uhr) wird es in Bayern grundlegende Ausgangsbeschränkungen geben – zunächst gültig für die Dauer von 14 Tagen. Das Maßnahmenkonzept für Bayern soll 1: 1 an das von Österreich angepasst werden. Polizei und Ordnungsdienst werden die Maßnahmen überwachen und bei Verstößen hohe Bußgelder verhängen (bis zu 25.000 Euro).

Alle Bestimmungen im Detail

Was bleibt weiterhin erlaubt, was wird untersagt?

  • Gänge zur Arbeit, mit Mindestabstand zu anderen Menschen
  • Medizinische Versorgung wie Arztbesuche (Physiotherapeuten nur im Notdienst. Logopäden etc müssen schließen)
  • Spaziergänge sind nurmehr alleine oder im Familienverbund erlaubt – alles in Gruppen ist untersagt.
  • Gastronomie wird ab Samstag grundlegend geschlossen, nur noch To-Go und Drive-In sind erlaubt
  • Friseure, Bau- und Gartenmärkte dürfen fortan nicht mehr öffnen
  • Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser erhalten nur noch im Sterbefall Besuchsrechte (Ausnahmen gibt es weiterhin für Eltern kranker Kinder oder für werdende Eltern)

Hier kannst du die komplette Pressekonferenz mit Markus Söder nochmals Nachhören:

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