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Coronavirus in Bayern

So setzt Bayern die neuen Corona-Maßnahmen um

Stand 20.01.21 - 15:16 Uhr

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Auch Bayern hat eine Verlängerung des Lockdowns bis 14. Februar beschlossen. Welche neuen Corona-Maßnahmen darüber hinaus gelten - hier im Überblick.

So setzt Bayern die neuen Corona-Maßnahmen um

Foto: dpa

Auch Bayern verlängert den Lockdown bis 14. Februar

Nach dem großen Corona-Gipfel von Bund und Ländern am Dienstag, hat sich nun auch der bayerische Ministerrat darüber beraten, wie die neuen Corona-Maßnahmen in Bayern konkret umgesetzt werden. Auch Bayern wird den Lockdown bis zum 14. Februar verlängern. Darüber hinaus gelten folgende Corona-Maßnahmen:

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Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen

Die nächtlichen Ausgangssperren in Bayern in der Zeit von 21 – 5 Uhr bleiben bestehen. Dies gilt ebenso für die 15-km-Umkreisbeschränkung für Hotspots. Private Zusammenkünfte sind in Bayern weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person zulässig. 

Änderungen beim Alkoholverbot 

Nachdem das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum am Dienstag vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gekippt wurde, wird dieses nun wieder auf bestimmte öffentliche Plätze beschränkt. Dies ist rechtlich zulässig. Die konkreten Plätze werden von den einzelnen Kommunen festgelegt.

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Wechselunterricht für Abschlussklassen weiterführender Schulen

Schulen und Kitas bleiben auch in Bayern bis zum 14. Februar geschlossen. Allerdings kann für Abiturienten, die 2021 Abschlussprüfungen haben, sowie für Schüler beruflicher Schulen, bei denen zeitnah Abschlussprüfungen bzw. Kammerprüfungen stattfinden, ab dem 1. Februar 2021 Wechselunterricht durchgeführt werden, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.

Zudem kündigte Ministerpräsident Söder an, dass wie schon letztes Schuljahr ein automatisches Durchfallen bei entsprechenden Noten nicht stattfinden soll. Stattdessen können betroffene Schüler selbst entscheiden, ob sie  eine Jahrgangsstufe vorrücken wollen oder nicht. Und sollten sie eine Klasse doch wiederholen, solle das nicht wie normal für die Schullaufbahn angerechnet werden. Sprich ein nochmaliges Sitzenbleiben wäre ohne Konsequenzen möglich.

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Verschärfung der FFP2-Maskenpflicht

Seit dem 18. Februar müssen in Bayern beim Arzt, in Geschäten und im ÖPNV FFP2-Masken getragen werden. Ab sofort gilt diese zusätzlich auch in vollstationären Einrichtungen der Pflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in Altenheimen sowie Seniorenresidenzen – sowohl für Besucher als auch für Personal. Auch in Gottesdiensten besteht für die Besucher künftig FFP2-Maskenpflicht.

Click & Collect auch für Bibliotheken

Auch bei Bibliotheken und Archiven wird die Abholung vorbestellter Bestände unter gleichen Voraussetzungen ermöglicht, unter denen im Handel die Abholung vorbestellter Ware bereits heute möglich ist (FFP2-Maskenpflicht für Abholer, Mindestabstand, Hygienekonzept, keine Ansammlungen von Wartenden).

Das gilt für Homeoffice in Bayern

Die Homeoffice-Regeln des Bundes werden in Bayern übernommen. Der Bund erstellt eine Verordnung, die besagt, dass bis zum 15. März Homeoffice da angeboten werden muss, wo es möglich ist. Die Maßnahmen werden durch steuerliche Anreize für die Unternehmen unterstützt.

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