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Corona-Pandemie

So geht es in Bayern ab dem 8. März weiter

Stand 05.03.21 - 15:23 Uhr

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Einen Tag nach dem bundesweiten Corona-Gipfel hat auch das bayerische Kabinett getagt. Was ab dem 8. März in Bayern gilt, hier im Überblick.

So geht es in Bayern ab dem 8. März weiter

© Foto: dpa

Stufenweise Öffnung auch in Bayern

Bayern setzt den Lockdown im Kampf gegen die Corona-Pandemie bis zum 28. März fort, lockert die Bestimmungen jedoch an einigen Stellen. Der Freistaat setzt damit die Vorgaben um, die von den Ministerpräsidenten der Bundesländer und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am späten Mittwochabend in Berlin beschlossen worden waren.

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Knapp 9 von 10 Menschen in Bayern sollen von den Erleichterungen durch die neue Corona-Strategie profitieren. «87 Prozent erfahren schrittweise eine Verbesserung», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Donnerstag nach der Kabinettssitzung in München.

Derzeit seien 76 Landkreise unter der für die beschlossenen Lockerungsschritte entscheidenden Inzidenz mit mehr als 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. 20 Landkreise seien aber weiter über einer Inzidenz von 100, hier lebten rund 13 Prozent der bayerischen Bevölkerung. In diesen Bereichen tue sich vorerst wenig.

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Lockerung der Kontaktbeschränkungen in Bayern

Auch Bayern lockert die Kontaktbeschränkungen. Ab dem 8. März sind Treffen von zwei Haushalten möglich – aber maximal 5 Personen (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt; Paare die nicht zusammen leben, werden trotzdem als ein Haushalt gezählt).

Bei einer Inzidenz von unter 35 können sich auch drei Haushalte treffen (max. 10 Personen – Kinder unter 14 werden nicht gezählt; Paare die nicht zusammen leben, werden trotzdem als ein Haushalt gezählt)

Bei einer Inzidenz von über 100 (an drei aufeinander folgenden Tagen) wieder nur eine haushaltsfremde Person (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt).

Ausgangssperren in den bayerischen Hotspots bleiben

Bayern hat von zehn deutschen Corona-Hotspots nach wie vor fünf. In Regionen ab einem Inzidenzwert von über 100 gilt daher weiterhin eine Ausgangssperre von 22-5 Uhr. 

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Diese Öffnungsschritte wird es in Bayern ab dem 8. März geben:

Buchhandlungen dürfen ab dem 8. März bayernweit wieder öffnen. Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen wieder öffnen. Zudem gelten folgende Öffnungsschritte ab folgenden Inzidenzen:

Stabile Inzidenz von unter 50:

  • Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm
  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
  • kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen

7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen

  • Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote („Click and Meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann
  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung
  • Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen

Diese Öffnungsschritte wird es in Bayern ab dem 22. März geben:

14 Tage unter Inzidenz 50:

  • Öffnung der Außengastronomie
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

14 Tage unter Inzidenz 100:

  • Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell oder Selbsttest
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich
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So geht es mit den Schulen in Bayern weiter

Ab dem 15. März dürfen in Bayern alle weiterführenden Schulen wieder öffnen. Unter einer Inzidenz von 50 kann  Präsenzunterricht in der Grund- und Förderschule (Klasse 1-4) stattfinden,  an alle anderen Schulen Wechselunterricht. Bei Inzidenzen von 50-100 gilt: alle Klassen im Wechselunterricht. 

Für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung stellt Bayern im Rahmen von Testkonzepten sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von zwei kostenlosen Schnelltest erhalten (freiwillig).

Corona-Impfung in Bayern ab Ende März beim Hausarzt

Ab Ostern soll beim Hausarzt geimpft werden. Der Abstand zwischen 1. und 2. Impfung wird maximal ausgeschöpft um mehr Menschen schnell impfen zu können. Der AstraZenca wurde auch für über 65-Jährige zugelassen. 

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