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Coronavirus in Bayern

Schulen ab Mittwoch geschlossen: Was gilt jetzt für wen?

Stand 15.12.20 - 12:51 Uhr

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Ab Mittwoch, 16. Dezember, gilt der Lockdown in Bayern., dann schließen in Bayern auch die Schulen. Aber die Ferien starten trotzdem noch nicht für alle. Wir klären, für welche Klassen was gilt.

Schulen ab Mittwoch geschlossen: Was gilt jetzt für wen?

© Foto: shutterstock

Distanzunterricht oder Distanzlernen in Bayern

Die Staatsregierung hat entschieden, dass in diesem Jahr ab Mittwoch, den 16. Dezember kein Präsenzunterricht mehr stattfindet. Der letzte Tag mit Präsenzunterricht im Jahr 2020 ist somit Dienstag, der 15. Dezember.

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Auch wenn ab 16.12. kein Präsenzunterricht mehr stattfinden kann, stellen Bayerns Schulen den Betrieb deswegen nicht ein.

Für mehr als 570.000 Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an den allgemeinbildenden Schulen und an den beruflichen Schulen findet in den nächsten Tagen verpflichtender Distanzunterricht statt, für die übrigen Jahrgangsstufen werden Angebote zum Distanzlernen bereitgestellt.

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Das gilt für die verschieden Schularten und Klassenstufen:

1. Allgemeinbildende Schulen einschl. Förderschulen, Schulvorbereitende Einrichtungen und Schulen für Kranke; Wirtschaftsschulen:

Letzter Unterrichtstag vor Weihnachten ist in allen Jahrgangsstufen mit Ausnahme der Abschlussklassen (s. u.)  bereits Dienstag, 15. Dezember.

  • Soweit es das Infektionsgeschehen zulässt, bieten die Schulen vom 16. bis 18. und am 21./22. Dezember eine Notbetreuung an.
  • Distanzunterricht findet in den betreffenden Klassen nicht statt. Die Lehrkräfte stellen aber für die unterrichtsfreien Tage Materialien zum Üben, Vertiefen und Wiederholen zur Verfügung und sind für die Schülerinnen und Schüler für Rückfragen und Feedback in jedem Fall bis zum 22. Dezember erreichbar.
  • In den Abschlussklassen einschließlich der Q11 des Gymnasiums findet bis Freitag, 18. Dezember, verpflichtender Distanzunterricht statt, damit die Prüfungsvorbereitung fortgesetzt werden kann (siehe hier: Übersicht zu den Klassen mit verpflichtendem Distanzunterricht.


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2. Berufliche Oberschulen (FOS/BOS):

  • In allen Jahrgangsstufen (einschl. Vorklasse und Jgst. 11) findet bis Freitag, 18. Dezember, verpflichtender Distanzunterricht statt.

3. Berufliche Schulen (einschl. Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung; ohne Wirtschaftsschulen, FOS/BOS):

  • Hier wird verpflichtender Distanzunterricht bis einschließlich Freitag, 18. Dezember, durchgeführt.

4. Angebote der Staatlichen Schulberatung:

  • Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen stehen Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten weiterhin über Telefon oder E-Mail (im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) zur Verfügung – sowohl an den Schulen als auch an den neun Staatlichen Schulberatungsstellen (www.schulberatung.bayern.de).
  • In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Depression, Suizidgefährdung etc.) können Beratungen auch mit persönlichem Gespräch stattfinden. Eltern kann in diesen Fällen eine persönliche Beratung bzw. die Begleitung ihres Kindes bei einer Beratung ermöglicht werden. Dabei gelten die einschlägigen Hygieneregeln. 
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Wie läuft das Distanzlernen für die Schüler ab?

Die Lehrkräfte stellen in jedem Fall Materialien zum Vertiefen, Üben und Wiederholen bereit und sind für ihre Schülerinnen und Schüler weiterhin erreichbar. Selbstverständlich kann die Schule dabei – je nach Gegebenheiten vor Ort – auch alle digitalen Formen und Strukturen des Distanzunterrichts nutzen – wie z. B. Videokonferenzen, MS Teams, mebis, Schulcloud, E-Mail o. ä.

Wie lange gelten diese Regelungen zum Distanzunterricht/ Distanzlernen?

Die jetzt getroffenen Regelungen gelten ausdrücklich nur für die kommenden Tage vor Weihnachten. Für die Zeit nach den Weihnachtsferien sind verschiedene Szenarien möglich – je nach Infektionslage gehört dazu auch verpflichtender Distanzunterricht in allen Jahrgangsstufen.


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Gibt es vom 16. bis 18. Dezember und am 21. und 22. Dezember eine Notbetreuung?

Ja. Die Schulen bieten – soweit das Infektionsgeschehen es zulässt – an allen Tagen eine Notbetreuung an

  • für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6,

  • für alle Schülerinnen und Schüler von Förderzentren sowie an anderen Förderschulen mit angeschlossenen Heimen einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE). An der Schule für Kranke besteht die Möglichkeit, eine Notbetreuung anzubieten.

Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn

  • Sie Ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben bzw. Ihr Arbeitgeber Sie an diesen Tagen nicht freistellen kann oder
  • beide Elternteile (bzw. die oder der Alleinerziehende) in einem sog. systemrelevanten Beruf arbeiten oder
  • Sie z. B. selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden Betreuungsbedarf haben oder
  • Sie alleinerziehend sind und keine andere Betreuungsmöglichkeit finden.

Schülerinnen und Schüler an Förderschulen (einschließlich der Kinder in der SVE) bzw. Schülerinnen und -schüler mit Behinderung oder entsprechender Beeinträchtigung, die eine Betreuung notwendig macht, sowie an Schulen für Kranke können die Notbetreuung nach Anmeldung besuchen.

Bitte bedenken Sie aber: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn Sie Ihr Kind an diesen beiden Tagen nicht selbst betreuen können.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrer Schule.

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