Liebe in Zeiten von Corona
Reisebeschränkungen für unverheiratete Paare aufgehoben
Stand 10.08.20 - 10:57 Uhr
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Auch Unverheiratete dürfen ab sofort wieder aus Drittstaaten nach Deutschland einreisen, um den Partner zu besuchen. Allerdings gelten bei der Einreise bestimmte Regeln. Alle Infos hier im Überblick.
Foto: Pixabay
Die Voraussetzungen für den Partnerbesuch aus Drittstaaten im Überblick
Unverheiratete Paare mit Wohnsitzen in Nicht-EU-Staaten konnten sich wegen der Corona-Maßnahmen monatelang nicht persönlich treffen. Damit ist nun endlich Schluss – Deutschland erlaubt nun endlich auch ohne Trauschein wieder eine Einreise für den Besuch beim Partner – allerdings müssen bestimmte Nachweise vorgelegt werden.
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Diese Einreisebedingungen gelten beim Partnerbesuch:
Ab dem 10. August dürfen sich unverheiratete Paare aus Drittstaaten wieder besuchen – unter diesen Voraussetzungen:
- Die Partnerschaft muss auf Dauer angelegt sein, mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland.
- Alternativ qualifiziert auch ein Nachweis eines vorherigen gemeinsamen Wohnsitzes im Ausland zur Einreise.
Bei der Einreise sind zudem folgende Dokumente vorzulegen:
- Eine Einladung der in Deutschland wohnhaften Person.
- Eine gemeinsam unterschriebene Erklärung zum Bestand der Beziehung.
- Nachweise der vorherigen Treffen durch Passstempel, Reiseunterlagen oder Flugtickets.
Von den Reisebeschränkungen betroffene Paare forderten vom Bundesinnenministerium bereits seit Wochen eine Aufhebung der Reisebeschränkungen. Innenminister Horst Seehofer verwies allerdings bis zuletzt darauf, dass er eine europäische und keine nationale Lösung wolle. Im Gegensatz zu Deutschland waren schon mehrere andere EU-Staaten den Aufforderungen der EU-Kommission gefolgt. Länder wie Dänemark, Österreich und die Niederlande nutzen bereits bestehenden Empfehlungen, um binationalen Paaren Lösungen zu bieten.
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