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Beschluss von Bund und Ländern

Obergrenze für Feiern in öffentlichen Räumen

Stand 29.09.20 - 17:49 Uhr

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Bund und Länder einigen sich aufgrund wieder ansteigender Corona-Infektionszahlen auf eine Obergrenze bei Feiern in öffentlichen Räumen. Mehr Infos hier.

Obergrenze für Feiern in öffentlichen Räumen

Foto: Pixabay

Feiern in öffentlichen Räumen künftig wohl mit maximal 50 Personen

Berlin (dpa / 95.5 Charivari) – Bund und Länder wollen angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer beschränken. Dies gelte, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner auftreten. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag von Teilnehmern des Treffens von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder.

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Das gilt für private Räume

In privaten Räumen soll es demnach keine Vorschriften zur Teilnehmerzahl geben. In dem Beschluss heißt es nach dpa-Informationen, es werde dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeit mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.

Wenn es in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, seien weitere Maßnahmen zu erlassen. Insbesondere solle die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 in öffentlichen oder angemieteten Räumen festgelegt werden. In privaten Räumen werde dringend empfohlen, in diesem Fall keine Feierlichkeiten mit mehr als zehn Teilnehmern durchzuführen. Ausnahmen könne es für angemeldete Feiern mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen geben.

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