Coronavirus in Bayern
Maskenpflicht in Bayern ab 27. April
Stand 22.04.20 - 14:03 Uhr
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Jetzt also doch: Die Maskenpflicht in Bayern kommt ab dem 27. April. Das hat Ministerpräsident Markus Söder vor wenigen Minuten verkündet.
Foto: Sven Hoppe/dpa
Neue Corona-Richtlinie verkündet
Markus Söder verkündet in der Regierungserklärung vor dem Bayerischen Landtag, dass es in Bayern ab dem 27. April eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, vor allem beim Einkaufen und im ÖPNV gibt.
- Anzeige -Wenn am 27. April in Bayern die Läden bis 800qm wieder öffnen dürfen, gilt der Mund-Nase-Schutz verpflichtend. „Wenn wir erleichtern, ist es wichtig den Schutz zu verstärken.", so Söder.
Dieser gilt dann im gesamten öffentlichen Personennahverkehr, aber auch in allen Geschäften – auch solchen, die bislang schon geöffnet hatten, zum Beispiel Lebensmittel- oder Drogeriemärkte.
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Es ist keine Pflicht, eine richtige Schutzmaske zu tragen, sondern eine Bedeckung von Mund und Nase, die man sich auch selber nähen kann. Das kann am Anfang sogar ein Schal sein, sagte Söder.
Besser ist es, ab sofort ein Maske zu tragen
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat die Menschen in Bayern dazu aufgerufen, wegen der Corona-Pandemie ab sofort insbesondere in Supermärkten sowie in U-Bahnen, Bussen und S-Bahnen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Huml betonte am Dienstag in München: "Die sogenannte Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr gilt zwar erst ab nächster Woche. Aber es ist schon jetzt wichtig, sich und andere vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen."
Die Ministerin fügte hinzu: "Dafür kann eine Alltagsmaske oder ein Schal vor Mund und Nase in bestimmten Situationen ein zusätzlicher Baustein sein. Allerdings sollte dennoch darauf geachtet werden, möglichst einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Außerdem bleibt es natürlich bei den üblichen Hygiene-Regeln."
[MD_Portal_Script ScriptID="9217250" location="leftALone"]Maskenpflicht in Bayern gilt ab dem sechsten Lebensjahr
Die sogenannte Maskenpflicht gilt ab dem 27. April 2020 für Personen ab dem sechsten Lebensjahr beim Einkaufen sowie bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss ab dem kommenden Montag auch das Personal von Geschäften tragen, die (wie zum Beispiel Supermärkte und Apotheken) bereits derzeit oder ab dem 27. April geöffnet haben dürfen.
Seit Montag, 20. April, dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen. Ab dem 27. April 2020 folgen dann Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Außerdem dürfen ab dem kommenden Montag alle Einzelhandelsgeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von maximal 800 qm öffnen, unabhängig von den verkauften Sortimenten.
Medizinische Schutzmasken nur für Ärzte und Pflegekräfte
Huml erläuterte: "Medizinische Schutzmasken sind weiterhin nur für Ärzte oder Pflegekräfte gedacht. Die Bayerische Staatsregierung arbeitet intensiv daran, noch mehr zertifizierte Schutzausrüstung zu besorgen. Außerdem treiben wir die Schaffung von zusätzlichen Produktionskapazitäten in Bayern in Kooperation mit den bayerischen Unternehmen weiter voran."
Weitere Kontaktperson im Freien treffen ist möglich
- Anzeige -Huml verwies zudem darauf, dass sich die Menschen in Bayern seit dem 20. April in der Öffentlichkeit auch mit einer nicht im Haushalt lebenden Person aufhalten können. Das gilt für Sport und Bewegung an der frischen Luft, also zum Beispiel auch für Spaziergänge. Die Ministerin unterstrich: "Die Erleichterung ist vor allem für Alleinstehende gedacht, damit auch sie eine Kontaktperson treffen können. Ziel bleibt aber, Ansteckungen möglichst du vermeiden. Deshalb gebieten es die Vernunft und die Rücksichtnahme auf andere Menschen, möglichst wenige unterschiedliche Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts zu treffen."
Wen darf ich wo und wie treffen? Alle Infos hier
In welchem Bundesland gilt Maskenpflicht?
Andere Bundesländer haben mit der Maskenpflicht nachgezogen. Hier eine Karte, in welchem Bundesland die Maskenpflicht gilt und in welchem nicht.
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