Coronavirus in Bayern
Freedom Day in Bayern verschoben: Diese Maßnahmen hat das Kabinett beschlossen
Stand 16.03.22 - 14:36 Uhr
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Das Kabinett hat den weiteren Umgang mit Corona-Regeln beschlossen. Diese Regeln gelten jetzt in Bayern.
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Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern
München (dpa/lby) – Das Bayerische Kabinett hat wieder getagt. Dabei waren der Krieg in der Ukraine und das weitere Vorgehen bei Corona-Regeln Thema. Der Freedom Day, der eigentlich für den 20. März geplant war, wird entsprechend der Ãœbergangsfrist verschoben.
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- Zugangsregeln bleiben bestehen
- 2G im Freizeitbereich
- 2G Plus in Discos
- 3G in Gaststätten, Hotels und Hochschulen
- Maskenpflicht im Inneren, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei Veranstaltungen
- Maskenpflicht an Schulen
- Ausnahme: in Grund- und Förderschulen fällt die Maskenpflicht am Sitzplatz zum 21.3.
- Ausnahme 2: in 5. und 6. Klassen fällt die Maskenpflicht am Sitzplatz zum 28.3.
- Testpflicht in Schulen und Kitas bleibt bestehen
Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) anschließend mitteilte. Der Freistaat nutzt damit – außer eben bei den Grundschülern und in den 5. und 6. Klassen – eine Ãœbergangsfrist für viele bestehende Corona-Regeln, wie sie im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehen ist. Im Handel und anderswo gilt bei Maskenpflicht auch weiterhin der Standard FFP2.
Das könnte für Veranstaltungen und Volksfeste in Bayern gelten
Sollte das neue Infektionsschutzgesetz in Berlin in dieser Woche wie bisher vorgesehen beschlossen werden, entfallen auch in Bayern ab dem 19. März etwa Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen, Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das bisherige Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten und das Verbot, auf öffentlichen Plätzen zu feiern.
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Ãœbergangsfrist bis 2. April
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das überarbeitete Infektionsschutzgesetz sollen an diesem Wochenende eigentlich bundesweit alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen auslaufen. Bleiben sollen nur Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen.
Die Länder können allerdings eine Ãœbergangsfrist bis zum 2. April nutzen. Und: Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder per Landtagsbeschluss wieder strengere Regeln einführen – wobei viele der bislang möglichen Maßnahmen dann ausgeschlossen sind.
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