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Soforthilfen und Kreditprogramme

Finanzhilfen zur Bewältigung der Coronakrise für Selbstständige und Unternehmer

Stand 27.03.20 - 17:03 Uhr

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Weltweit betrifft die Corona-Krise immer mehr Unternehmen und bereitet Arbeitnehmern sowie Selbstständigen große Sorgen. Sowohl Bayern, als auch die Bundesregierung unterstützen mit finanziellen Hilfspaketen.

Finanzhilfen zur Bewältigung der Coronakrise für Selbstständige und Unternehmer

© Foto: shutterstock

Schnellstmögliche Hilfe von Bund und Ländern

Selbstständige sowie kleine Unternehmen können bereits ab dieser Woche mit finanziellen Hilfen rechnen. Durch ein Eilverfahren, das einzig aufgrund der Corona-Krise von der Bundesregierung erarbeitet wurde, sollen Unternehmer schnellstmöglich unterstützt werden.

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So wurde schließlich ein breites Hilfsangebot festgelegt und die Auszahlungen sollen bereits diese Woche beginnen.

Soforthilfen vom Freistaat Bayern

Die Auszahlung der Soforthilfen der Bundesregierung erfolgt über die jeweiligen Bundesländer. Bayern hat diese bereits letzte Woche beschlossen, im Nachhinein wurden die finanziellen Hilfen allerdings nochmal auf insgesamt 20 Milliarden Euro erhöht.

Berechtigt sind demnach Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern. Die Soforthilfen müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Auszahlung der Soforthilfen soll so schnell und unbürokratisch wie möglich verlaufen, allerdings soll es im Nachhinein Prüfungen geben, inwiefern die Unternehmen wirklich auf dieses Geld angewiesen waren.

Die Auszahlung von Soforthilfen ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter. Im Bundesland Bayern sind diese wie folgt: 

  • bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
  • bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
  • bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.
Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:
  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

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Soforthilfen vom Staat

Auch vom Staat wurde ein Konzept zur Finanzhilfe während der Corona-Krise erarbeitet. Dieses soll in den kommen Tagen verabschiedet und alles dafür in die Wege geleitet werden. Hierbei handelt es sich um einen Nachtragshaushalt in Höhe von 156 Milliarden Euro.

Die Soforthilfen vom Staat betragen für Unternehmen mit bis zu 5 Erwerbstätigen einmalig 9.000 Euro, für Unternehmen mit bis zu 10 Erwerbstätigen einmalig 15.000 Euro.

Hilfe für große Unternehmen

Auch große Unternehmen und Betriebe können mit finanziellen Hilfen rechnen. So gibt es den sogenannten "Wirtschaftsstabilisierungsfonds" (WSF), in welchen mehrere hundert Milliarden Euro fließen.

100 Milliarden soll der WSF dann beispielsweise der wiederum sogenannten "Kreditanstalt für Wiederaufbau" (KfW) an Krediten für Firmen bereitstellen. Die Bundesregierung bietet hier unbegrenzte Kreditprogramme an, die Kredite können die Unternehmen bei ihrer Hausbank beantragen.

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Weitere 100 Milliarden Euro aus dem WSF sind für direkte Unternehmensbeteiligungen vorgesehen. In absoluten Notfällen werden auch Staatsbürgschaften verteilt.

Bereits vor dem Paket, das das Bundeskabinett am Montag beschloss, gab es einige Maßnahmen, um Firmen in der Corona-Krise zu unterstützen:

So wurden einerseits die Maßnahmen, Kurzarbeit anzumelden, gesenkt. Außerdem können Unternehmen Steuern stunden lassen und Vorauszahlungen für das laufende Jahr senken oder aussetzen.

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