- Anzeige -

Coronavirus in München

Diese Regeln gelten für den Biergarten- oder Restaurantbesuch

Stand 19.05.20 - 14:35 Uhr

0

Gilt in Biergärten die Maskenpflicht? Bis wie viel Uhr dürfen Biergärten und Restaurants in Bayern öffnen? Muss ich vorher einen Platz reservieren? Wen darf ich treffen? Wir klären die Fragen:

Diese Regeln gelten für den Biergarten- oder Restaurantbesuch

© Foto: shutterstock

Fragen und Antworten zu Biergärten und Restaurants in München

Am 18. Mai ist es soweit, dann darf die Gastronomie in Bayern wieder die Außenbereiche und Biergärten öffnen. Ab dem 25. Mai dürfen dann alle Restaurants wieder aufsperren. Aber wie wird der Biergartenbesuch oder Restaurantbesuch dann aussehen? Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

- Anzeige -

Gilt in Restaurants und Biergärten die Maskenpflicht?

Für die Bedienungen, Kellner und das Küchenpersonal gilt eine generelle Maskenpflicht während der Arbeitszeit.

Gäste müssen ihre Masken nur beim Betreten des Lokals oder des Biergartens sowie auf dem Weg von und zur Toilette tragen. Am Tisch darf die Maske abgenommen werden.

Mit wem und wie vielen Freunden darf ich in den Biergarten gehen?

Immer wieder taucht die Frage auf, wie viele Personen sich treffen dürfen. Maximal die Mitglieder von zwei Haushalten dürfen sich, wie jetzt generell erlaubt, im Biergarten oder Außenbereich eines Restaurants verabreden und treffen.

Bis wie viel Uhr dürfen Biergärten und Restaurants in Bayern öffnen?

Zu Beginn wird es in Bayern verkürzte Öffnungszeiten für das Restaurant und den Biergarten geben. Die Außengastronomie und die Biergärten dürfen ab dem 18. Mai wieder öffnen und dann bis 20 Uhr Gäste bewirten.

Eine Woche später, ab dem 25. Mai, dürfen die Restaurants auch ihre Innenbereiche wieder öffnen, hier dann aber täglich nur bis 22 Uhr.

[MD_Portal_Script ScriptID="9217250" location="leftALone"]

Wie kann im Restaurant oder Biergarten der Abstand eingehalten werden?

Die Gästeanzahl, die gleichzeitig in einem Restaurant oder Biergarten sein darf, wird stark begrenzt. Denkbar ist, dass einige Restaurants und Biergärten nur mit vorheriger Reservierung Gäste bewirten.

Neu ist außerdem, dass nun Parkplätze und Bürgersteige zum Teil als Freischankflächen genutzt werden dürfen. >>> 

Außerdem müssen die Tische so gestellt werden, dass es einen Mindestabstand zwischen den Tischen gibt. Die Anzahl der Personen, die an einem Tisch sitzen dürfen, ist begrenzt. 

Bleib immer bestens informiert!

Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in die Good Morning Show mit Larissa und Markus - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.

Hier für den Newsletter anmelden

Mehr Beiträge und Themen

DESK

- Anzeige -
- Anzeige -