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Coronavirus in Deutschland

Bundestag beschließt neues Infektionsschutzgesetz

Stand 19.11.20 - 11:34 Uhr

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Ab den 19. November gilt das neue Infektionsschutzgesetz in Deutschland.  Die wichtigsten neuen Regelungen gibt es hier im Überblick.

Bundestag beschließt neues Infektionsschutzgesetz

Foto: Pixabay

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die Maßnahmen zur Corona-Pandemie-Bekämpfung sind für viele Menschen in Deutschland eine schwere Belastung. Der Bundestag hat sich dafür am 18. November getroffen, um die teils schweren Eingriffe demokratische zu legitimieren. Obwohl sich alle Parteien einig sind, schlägt das neue Infektionsschutzgesetz hohe Wellen. 

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Welche Krisenmaßnahmen wurden beschlossen?

Das neue Infektionsschutzgesetz enthält erstmals einen Katalog möglicher Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie. In einem neuen Paragrafen 28a zählt das Gesetz Schritte zur Pandemiebekämpfung auf. Aufgelistet werden etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, Abstandsgebote, die Maskenpflicht sowie die Beschränkung für den Kultur- und Freizeitbereich und die Schließung von Schulen.

Außerdem werden in dem neuen Paragrafen Beschränkungen für Übernachtungsangebote, Reisebeschränkungen, die Schließung von Einzel- oder Großhandel sowie Gastronomiebetrieben, Absagen und Auflagen für Veranstaltungen, Versammlungen und religiösen Zusammenkünfte geregelt. Zuletzt werden im Gesetz das Verkaufs- und Konsumverbot für Alkohol auf öffentlichen Plätzen zu gewissen Zeiten genannt. 

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Wie werden die Einschränkungen umgesetzt?

Neu festgeschrieben ist, dass soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen sind. Demnach werden Schutzmaßnahmen weiterhin durch Verordnung der Länder sowie bei Zuständigkeit auch des Bundes angeordnet. Gottesdienste und Demonstrationen sollen nur eingeschränkt werden, wenn eine wirksame Pandemie-Eindämmung sonst nicht möglich ist. 

Außerdem gilt eine Pflicht, Verordnungen auf vier Wochen zu befristen. Die Regierenden müssen dem Parlament eine Begründung vorlegen, warum die jeweilige konkrete Maßnahme erforderlich ist. Die Dauer soll aber verlängerbar sein.

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Werden die Maßnahmen künftig bundesweit angeordnet?

Auch künftig wird es den viel kritisierten Flickenteppich geben, denn es wird weiterhin unterschiedliche Verordnungen auf Länderebene geben. Allerdings erwartet die Koalition eine größere Einheitlichkeit zumindest bei den Kriterien für angeordnete Maßnahmen. Ausdrücklich genannt wird im Gesetz als Schwellenwert für Schutzmaßnahmen die Zahl von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen.

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Welche Beschlüsse gibt es zu Impfungen Corona-Tests beschlossen?

In dem neuen Infektionsschutzgesetz wird die Priorisierung von Impfungen geregelt. Es wird demnach einen vorrangigen Anspruch von Menschen aus Risikogruppen und Beschäftigte im Gesundheitswesen geben. Auf längerer Sicht wollen Impfungen für jeden verfügbar sein, unabhängig von einer Krankenversicherung. An den kosten werden auch die privaten Krankenversicherungen beteiligt. Geplant ist, das Impfzentren bis zum 15. Dezember entstehen. 

Um eine Überforderung der medizinischen Labore zu vermeiden ist ebenfalls geplant, künftig bei Bedarf auch Kapazitäten veterinär- und zahnmedizinischer Labore in Anspruch zu nehmen. Außerdem sollen besonders gefährdete Menschen einen Anspruch auf gewissen Schutzmasken bekommen. 

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Was gilt künftig für Reiserückkehrer?

Im Gegensatz zu der aktuellen Regelung, erhalten Reiserückkehrer keinen Verdienstausfall, wenn sie nach der Rückkehr in Quarantäne müssen. Zudem wird in dem neuen Gesetz geregelt,  die digitale Einreiseanmeldung und die Pflicht, den Aufenthaltsort in den zehn Tagen vor und nach der Rückkehr anzugeben. Außerdem müssen bereits geimpfte Personen nicht in Quarantäne. Es wird betont, dass es sich hierbei nicht um eine Impfpflicht handelt. 

Gibt es zusätzliche finanzielle Hilfen?

Festgelegt werden auch neue finanzielle Ausgleiche für Krankenhäuser. Außerdem sollen Eltern einen Verdienstausfall erhalten, wenn ihr Kind in Quarantäne muss. 

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