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Coronavirus in Deutschland

Bundesgesetz gegen Corona: Diese bundesweiten Regeln sind geplant

Stand 13.04.21 - 14:21 Uhr

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Schon am Dienstag möchte die Regierung die angestrebte Corona-Bundesregelung beschließen. Ob das klappt, ist fraglich. Denn der Widerstand ist breit.

Bundesgesetz gegen Corona: Diese bundesweiten Regeln sind geplant

Bundeskanzlerin Angela Merkel Ende März bei einer Regierungserklärung zur Corona-Pandemie. Foto: Michael Kappeler/dpa

Infektionsschutzgesetz mit neuer Corona-Notbremse

Berlin (dpa) – Die Corona-Infektionszahlen steigen, und der Zeitplan der Bundesregierung für eine bundesgesetzliche Notbremse ist eng – der Gesetzesantrag soll bereits am Dienstag im Kabinett beschlossen werden.

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Diese Regelungen sollen dann deutschlandweit gelten

In der Formulierungshilfe des Bundes werden mehrere Maßnahmen für Landkreise vorgeschlagen, in denen binnen einer Woche eine Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner oder mehr registriert wird – das sind aktuell mehr als die Hälfte aller Landkreise.

  • Gestattet wären private Treffen nur noch eines Haushaltes mit einer weiteren Person – ohne Kinder insgesamt maximal fünf Personen.
  • Vorgesehen sind zudem nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21.00 bis 5.00 Uhr, mit nur wenigen Ausnahmen, etwa medizinische Notfälle oder Wege zur Arbeit, nicht aber Abendspaziergänge.
  • Erst ab einer Inzidenz von 200 sollen die Schulen schließen.

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Wann sollen die neuen Regeln beschlossen werden?

Soll das Vorhaben wie geplant schneller als üblich durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden, braucht es dazu auch die Bundestagsopposition, weil das beschleunigte Verfahren mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden müsste. «Ich bin hoffnungsvoll, und es liegt jetzt an der Opposition, ob sie das Verfahren beschleunigt», sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am Sonntagabend im ZDF.

Auch sein nordrhein-westfälischer Kollege, der CDU-Vorsitzende Armin Laschet, wünschte sich im ARD-«Bericht aus Berlin», dass es schnell geht. «Denn die (Infektions-)Zahlen sind absehbar und die hängen nicht von Beratungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat ab.»

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Unterstützung aus Bayern und NRW

CSU-Chef Söder versprach die volle Unterstützung seines Landes und seiner Partei. «Natürlich werden wir sowohl als Bayern als auch als CSU in der Bundesregierung da sogar Mittreiber sein, dass es beschlossen wird», sagte er in der ARD – obwohl sein Koalitionspartner, die Freien Wähler, dagegen Front machen und auf Enthaltung im Bundesrat pochen könnten.

Laschet, seinem Konkurrenten um die Kanzlerkandidatur der Union, könnte es mit seinem Düsseldorfer Koalitionspartner FDP ähnlich gehen, wie er in der ARD einräumte.

Kritik an den geplanten Beschlüssen

Die FDP, aber auch die Linken und Sachsens CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer kritisieren die Ausgangsbeschränkungen. FDP und Kretschmer bemängeln zudem, dass sich der Entwurf vor allem an der Inzidenz und nicht auch an anderen Parametern orientiert.

Das SPD-geführte Niedersachsen sieht die Erfahrungen der Länder mit der Pandemiebekämpfung nicht angemessen berücksichtigt. Die SPD fordert zudem weitere Hilfsprogramme. Zusammen mit Grünen und Linken verlangt sie auch eine Testpflicht für Unternehmen.

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Scholz sagte: «Ich bin dafür, dass wir auch die Testungen in Unternehmen vorschreiben und dass es für Kinder, die jetzt zum Beispiel eine Einrichtung nicht benutzen können, auch eine Verlängerung der Kinderkrankentage-Regelung gibt.»

Linksfraktionschef Dietmar Bartsch sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland mit Blick auf die Kritikpunkte seiner Partei: «Ich sehe deshalb kaum Möglichkeiten, dem Vorhaben zuzustimmen.»

Schleswig-Holstein und Saarland mit weiteren Lockerungen

Trotz steigender Infektionszahlen und einer bundesweiten Inzidenz um 130 ist die Entwicklung regional unterschiedlich. In Schleswig-Holstein liegt eine Reihe von Landkreisen relativ stabil unter 100. Deshalb darf dort am Montag die Außengastronomie wieder öffnen. Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen an einem Tisch sitzen, Kinder nicht mitgezählt. Die Abstände müssen überall gewährleistet sein. Die Gastronomen müssen eine Kontaktnachverfolgung sicherstellen. Medizinische Schutzmasken dürfen Gäste am Tisch abnehmen. Vorherige Schnell- oder Selbsttests werden empfohlen, sind aber keine Pflicht.

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Demgegenüber hat das Saarland, das erst am Dienstag in einem flächendeckenden Modellversuch viele Bereiche geöffnet hatte, die Inzidenz von 100 überschritten. Ab Montag gilt dort nun eine erweiterte Testpflicht, wie das Gesundheitsministerium am Sonntagabend mitteilte. Die Testpflicht wird damit auf jene geöffneten Bereiche ausgeweitet, in denen sie bisher nicht bestand – etwa den Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen.

Darüber hinaus enden in einer Reihe von Ländern die Osterferien. In den meisten starten die Schulen aber mit Wechselunterricht.

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