Coronavirus in Bayern
Ausgangsbeschränkungen in München: Was ist erlaubt? Was verboten?
Stand 17.04.20 - 11:29 Uhr
0
Die Ausgangsbeschränkungen für Bayern werden bis zum 19. April verlängert! Hier nochmals eine Übersicht, was darf ich aktuell und was ist verboten? Wir klären nochmals die Fragen.

© Foto: shutterstock
Was bedeutet die Ausgangsbeschränkung für München im Detail?
UPDATE 30. März: Markus Söder hat die Ausgangsbeschränkungen für Bayern bis zum 19. April verlängert. Hier die Pressekonferenz zum Nachhören.
Noch immer zeigt die Polizei täglich mehrere hundert Verstöße in München an. Wir wollen nochmal klären, was ist erlaubt? Was verboten?
- Anzeige -Darf ich zum Tierarzt? Darf ich meinen Partner besuchen, der in einem anderen Stadtteil wohnt ? Darf ein Papa mit den Kindern raus, obwohl er in einem anderen Haushalt wohnt? Brauch ich einen Passierschein?
Hier die Anordnung des Bayerischen Staatsministeriums – gilt bis 19. April
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 65 Satz 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) folgende Allgemeinverfügung:
1. Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
2. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen.
3. Untersagt wird der Besuch von
- a) Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt (Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 IfSG); ausgenommen hiervon sind Geburts- und Kinderstationen für engsAngehörige und Palliativstationen und Hospize,
- b) vollstationären Einrichtungen der Pflege gem. § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI),
- c) Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden,
- d) ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach Art. 2 Abs. 3 Pflegewohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) zum Zwecke der außerklinischen Intensivpflege (IntensivpflegeWGs), in denen ambulante Pflegedienste gemäß § 23 Abs. 6a IfSG Dienstleistungen erbringen und
- e) Altenheimen und Seniorenresidenzen.
4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe
erlaubt.
5. Triftige Gründe sind insbesondere:
- a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
- b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt
- b) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),
- c) Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,
- d) der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,
- e) die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
- f) die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,
- g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und
- h) Handlungen zur Versorgung von Tieren.
6. Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen.
© Bild: Polizei München
7. Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
8. Weiter gehende Anordnungen der örtlichen Gesundheitsbehörden bleiben
unberührt.
9. Diese Allgemeinverfügung ist nach § 28 Abs. 3, § 16 Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes sofort vollziehbar.
10. Diese Allgemeinverfügung tritt am 21.03.2020, 00:00 Uhr in Kraft.
Mehr Beiträge und Themen
Wie kann sich Deutschland gegen Drohnen schützen? Das bayerische Kabinett will die Polizei nun schnell mit neuen Befugnissen ausstatten – und mit der nötigen Technik.
Unbemannte Flugobjekte stören wieder den Betrieb am Münchner Flughafen – und sorgen für Flugausfälle, Polizeieinsätze und jede Menge offene Fragen. In unserem großen FAQ erklären wir, warum Drohnen so gefährlich sind, wie sie erkannt werden und welche Technik zu ihrer Abwehr eingesetzt wird.
6,5 Millionen Menschen, doch manche standen vor verschlossenen Toren. Was der Wiesn-Chef zu den Fehlern beim Besucheransturm sagt – und wie Gäste im Gedränge reagierten.
Neuerungen im Oktober 2025: Blitzüberweisungen, digitale Patientenakten, Grenzkontrollen und die Rückkehr zur Winterzeit – was sich jetzt alles ändert, lest ihr hier im Überblick.
Größer, heller – und besonders selten: Der erste Supermond des Jahres ist 2025 im Oktober. Warum das so besonders ist und wann du den Mond am besten beobachten kannst, erfährst du hier.
Der Gastgewerbeverband Dehoga bringt nach der Oktoberfest-Sperrung am Mittwoch einen Extra-Tag ins Spiel. Der hat angesichts der Reaktionen von Wiesn-Wirten und Innenminister aber kaum Chancen.
Ein Familienstreit soll einen Mann so in Rage versetzt haben, dass er Angehörige attackiert, ein Haus in Brand setzt und das Oktoberfest bedroht. Dort wird nun weitergefeiert - es bleiben aber Fragen.
Nach der Schließung wegen einer Bombendrohung wird das Münchner Oktoberfest um 17.30 Uhr geöffnet. Das teilte Oberbürgermeister Dieter Reiter auf Instagram mit. In München Lerchenau läuft weiterhin ein seit den frühen Morgenstunden dauernder Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr. Auch Spezialeinheiten und Entschärfer sind vor Ort.
Nach einem Großeinsatz mit Sprengstofffallen in einem Haus am Morgen besteht vermutlich ein Zusammenhang mit der Bombendrohung für das Oktoberfest.
Kein Vor, kein Zurück, Angst bei einigen Besuchern: Nach der zeitweisen Schließung des überfüllten Oktoberfestgeländes am vergangenen Samstag, gibts jetzt neue Regeln.
DESK
Die Stadt München will sich für die Olympischen Spiele bewerben - doch erst sollen die Bürger darüber entscheiden. Was spricht dafür und was dagegen?
Sichere dir Tickets für The Weeknd live in München im Sommer 2026! Alle Infos zu Pre-Sale, Telekom Prio Tickets & regulärem Vorverkauf findest du hier.
Sichere dir den Münchner Ferienpass 2025/2026 und erlebe ein Jahr voller Spaß und Abenteuer! Mit tollen Ferienangeboten, kostenfreien Schwimmbadbesuchen und gratis MVV-Nutzung in den Sommerferien – perfekt für alle Kinder und Jugendlichen von 6 bis 17 Jahren. Jetzt online oder vor Ort erhältlich!
Es ist wieder soweit, die Pilzsaison ist im vollen Gange. Auch rund um München kannst du schmackhafte Pilze finden. Wo genau und was du dabei beachten musst, erfährst du hier.
Namenssuche fürs neue Bahnhofsviertel: Die Stadt München ruft Bürger zur Beteiligung auf. Jetzt mitmachen und Vorschläge einreichen!
Der München Marathon bringt dieses Wochenende nicht nur sportliche Höchstleistungen, sondern auch umfangreiche Verkehrsänderungen mit sich. Wer mit dem Auto oder dem ÖPNV unterwegs ist, muss mit Sperrungen, Umleitungen und Verzögerungen rechnen – besonders in der Innenstadt, Schwabing, Bogenhausen und rund um den Englischen Garten.
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung: Das hört sich technisch an. Dahinter verbergen sich Regeln für E-Scooter, und dafür sollen jetzt einige Änderungen kommen.