Coronavirus in Bayern
Ausgangsbeschränkungen in München: Was ist erlaubt? Was verboten?
Stand 17.04.20 - 11:29 Uhr
0
Die Ausgangsbeschränkungen für Bayern werden bis zum 19. April verlängert! Hier nochmals eine Übersicht, was darf ich aktuell und was ist verboten? Wir klären nochmals die Fragen.

© Foto: shutterstock
Was bedeutet die Ausgangsbeschränkung für München im Detail?
UPDATE 30. März: Markus Söder hat die Ausgangsbeschränkungen für Bayern bis zum 19. April verlängert. Hier die Pressekonferenz zum Nachhören.
Noch immer zeigt die Polizei täglich mehrere hundert Verstöße in München an. Wir wollen nochmal klären, was ist erlaubt? Was verboten?
- Anzeige -Wiesn-Tisch gefällig?
Alle Abonnenten des 95.5 Charivari Newsletters haben die Chance auf einen exklusiven Wiesn-Tisch - mit Essen, Trinken & Fahrgeschäften inklusive. Einfach noch bis 30.09.2025 anmelden - alle Empfänger nehmen automatisch teil!
Darf ich zum Tierarzt? Darf ich meinen Partner besuchen, der in einem anderen Stadtteil wohnt ? Darf ein Papa mit den Kindern raus, obwohl er in einem anderen Haushalt wohnt? Brauch ich einen Passierschein?
Hier die Anordnung des Bayerischen Staatsministeriums – gilt bis 19. April
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 65 Satz 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) folgende Allgemeinverfügung:
1. Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
2. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen.
3. Untersagt wird der Besuch von
- a) Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt (Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 IfSG); ausgenommen hiervon sind Geburts- und Kinderstationen für engsAngehörige und Palliativstationen und Hospize,
- b) vollstationären Einrichtungen der Pflege gem. § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI),
- c) Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden,
- d) ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach Art. 2 Abs. 3 Pflegewohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) zum Zwecke der außerklinischen Intensivpflege (IntensivpflegeWGs), in denen ambulante Pflegedienste gemäß § 23 Abs. 6a IfSG Dienstleistungen erbringen und
- e) Altenheimen und Seniorenresidenzen.
4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe
erlaubt.
5. Triftige Gründe sind insbesondere:
- a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
- b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt
- b) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),
- c) Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,
- d) der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,
- e) die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
- f) die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,
- g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und
- h) Handlungen zur Versorgung von Tieren.
6. Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen.
© Bild: Polizei München
7. Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
8. Weiter gehende Anordnungen der örtlichen Gesundheitsbehörden bleiben
unberührt.
9. Diese Allgemeinverfügung ist nach § 28 Abs. 3, § 16 Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes sofort vollziehbar.
10. Diese Allgemeinverfügung tritt am 21.03.2020, 00:00 Uhr in Kraft.
Mehr Beiträge und Themen
Am Sonntag zeigt sich der Mond in Bayern als rötlich-brauner «Blutmond». Wo und wann das Himmelsspektakel am besten zu sehen ist – und was das Wetter dazu sagt.
Die Steuererklärung kostet viele Bürger Zeit und Nerven. Was, wenn dies quasi automatisch und per App ginge, mit nur einem Klick? Bayerns Finanzminister will, dass das bald Realität wird - bundesweit.
Wo ihr in den letzten Ferientagen noch Zeit mit euren Kindern verbringen könnt und dabei auch noch Spaß habt, erfahrt ihr hier.
Am Samstag lässt der Glasfaseranbieter „M-net“ 150 Drohnen in den Münchner Nachthimmel aufsteigen - über der Isar für alle zu sehen.
Der berühmte Modedesigner Giorgio Armani ist im Alter von 91 Jahren im Kreise seiner Familie verstorben.
Am 3. Dezember 2025 kommt Ed Sheeran für eine exklusive Arena-Show in die Olympiahalle. Wie du an Presale- und VVK-Tickets kommst, liest du hier.
Der perfekte Tag im sonnigen München? Hier erfahrt ihr, an welchen Orten ihr die letzten Sommertage genießen könnt.
Weder neu noch revolutionär - und doch wird Amazon gerade jetzt zur spannenden Alternative für Secondhand mit besonderen Deal Days.
Seit Samstag fehlte von einer 13-Jährigen aus Olching jede Spur - jetzt ist sie wohlbehalten zu Hause aufgetaucht.
Ein Lottogewinner aus München hat seinen Millionenbetrag noch nicht abgeholt. Erfahre, warum die Zeit drängt und wie du helfen kannst.
DESK
Zwischen dem Kreuz Nord und Fröttmaning Süd geht aktuell nichts mehr: Aktivisten protestieren gegen die IAA und sorgen für eine Vollsperrung der A9. Die Polizei ist mit einem Großaufgebot vor Ort.
Abkühlung für die Vierbeiner: am Ende der regulären Badesaison werden in München auch in diesem Jahr Badetage für Hunde stattfinden. Im Ungerer- und Dantebad können sich Fiffi und Co. abkühlen.
Beim bayernweiten Warntag schrillen am Donnerstag, 11. September 2025, um 11.00 Uhr die Handys sowie öffentliche Sirenen und Lautsprecheranlagen. Die Behörden testen Systeme, die im Notfall vor Katastrophen warnen sollen.
Künftig soll es mit nur ein paar Klicks erleichtert werden, Online-Einkäufe zu widerrufen. Damit will die Bundesregierung Verbraucher beim Online-Handel schützen.
Die bayrische Landeshauptstadt soll eine zentrale Rolle bei der Entwicklung und Verbreitung selbstfahrender Autos in Europa spielen.
In Planung ist ein Pilotenprojekt, welches in der Innenstadt einen Fußgängerüberweg sichtbarer und sicherer machen soll.
Der VDA verlängert den Vertrag mit der Messe München. Auch 2027 wird die IAA Mobility in der bayerischen Landeshauptstadt stattfinden.