Coronavirus in Bayern
Auch Bayern verlängert und verschärft den Lockdown
Stand 06.01.21 - 12:25 Uhr
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Es gibt neue Regeln für Schulen, Kitas und Hotspots mit einer Inzidenz über 200. Die neuen Beschlüsse hier im Detail.
Foto: dpa
Corona-Lockdown: Das sind die neuen Beschlüsse von Bund und Ländern
+++ Update 06.01.2021 12:12 Uhr +++
In Bayern gibt es bis 31.01.2021 keinen Präsenzunterricht an den weiterführenden Schulen, an den Grundschulen wo es möglich ist. Kitas und Grundschulen werden eine Notbetreuung für Kinder haben.
Die Faschingsferien entfallen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat an diesem Dienstag (5. Januar 2021) gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder die Verlängerung des harten Lockdowns für Deutschland beschlossen. Seit dem 16. Dezember 2020 sind viele Geschäfte in Deutschland, aber auch Schulen und Kitas dicht. Jetzt steht fest: Der harte Lockdown wird bis mindestens 31. Januar 2021 fortgesetzt. Darüber hinaus gibt es weitere neue Beschlüsse.
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Schärfere Ausgangsbeschränkungen: ab einer Inzidenz von 200 gilt ein Bewegungsradius, der eigene Wohnort (z.B. die Stadt München) darf dann nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern aus triftigen Gründen verlassen werden. Tagestouristische Ausflüge stellen keinen triftigen Grund dar.
Verschärfung der Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind wie schon im Frühjahr nur noch mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Diese Regelung wird nicht an eine bestimmte Inzidenzzahl geknüpft. Treffen wie bisher mit bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen sind nicht mehr erlaubt.
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Schulen bleiben weiterhin geschlossen: frühestens ab Anfang Februar soll zum Präsenzunterricht zurückgekehrt werden (bevorzugt im Hybridmodell mit Wechselunterrucht für die Klassen 1-6). Im Januar soll lediglich in Landkreisen mit gutem Infektionsgeschehen an den Grundschulen Wechselunterricht angeboten werden.
Betriebskantinen werden wieder geschlossen.
Ausweitung des Impfangebots: Noch im Laufe des Januars soll allen Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können. Bis zum 1. Februar sollen knapp 2,7 Millionen Impfdosen ausgeliefert werden.
Besserer Schutz von Alten- und Pflegeeinrichtungen: Personal und Besucher sollen besser geschützt und in Regionen mit erhöhter Inzidenz mehrfach wöchentlich getestet werden.
Kinderkrankengeld: Normalerweise erhält jedes Elternteil pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende für bis zu 20 Tagen. Vorübergehend soll der Zeitraum auf 20 beziehungsweise 40 Tage steigen. Der Anspruch gilt auch, wenn das Kind wegen Corona nicht in die Schule oder Kita gehen kann.
Einreisen: Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss sich künftig bei der Einreise testen lassen oder in den 48 Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt bestehen.
Am 25. Januar wollen Bund und Länder erneut beraten.
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