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Coronavirus in Deutschland

Ab Morgen: Hier können sich Genesene Digitale Impfzertifikate ausstellen lassen

Stand 08.07.21 - 14:17 Uhr

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Eine Corona-Infektion überstanden und anschließend mit einer Dosis geimpft, diese Kombination kann man ab Morgen auch in den digitalen Impfpass eintragen lassen. 

Ab Morgen: Hier können sich Genesene Digitale Impfzertifikate ausstellen lassen

© Foto: shutterstock

Digitale Impfzertifikate für Genesene ab morgen in Apotheken erhältlich 

Berlin (ots) – Von COVID-19 genesene Patientinnen und Patienten können ab dem morgigen Freitag ein digitales Impfzertifikat in Apotheken bekommen.

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Nachdem auf dem Server des Robert-Koch-Institutes (RKI) die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) binnen weniger Tage eine technische Lösung dafür umgesetzt.

Wer eine ausstellende Apotheke sucht, findet sie ganz leicht über das Patientenportal www.mein-apothekenmanager.de. Dort sind 95 Prozent aller Apotheken in Deutschland gelistet, von denen fast alle die Ausstellung von digitalen COVID-19-Impfzertifikaten anbieten.

Diese Dokumente müssen Genesene vorlegen

Drei Dokumente müssen Genesene vorlegen, um das Impfzertifikat zu erhalten: den Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild), den Nachweis eines positiven PCR-Tests und den Nachweis über die einmalige COVID-19-Impfung, z.B. in Form des gelben Impfbuchs.

"Wir haben über unser System in den Apotheken schon über 20 Millionen Impfzertifikate ausgestellt. Aber für die Patientinnen und Patienten, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und deswegen anschließend nur eine Impfung erhalten haben, war das bisher technisch noch nicht möglich. Jetzt geht es und wir sind froh, dieser Patientengruppe ebenfalls ein Angebot machen zu können. Es gibt immerhin mehr als 3,7 Millionen Genesene im Land, von denen viele zwischenzeitlich geimpft sind. Ihnen kann das Impfzertifikat helfen, den Sommer und die Urlaubszeit unbeschwerter zu genießen", sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich:

"Für Patientinnen und Patienten ist das Angebot natürlich kostenfrei. Die Apotheke erhält von der öffentlichen Hand dafür eine Vergütung von gut 5,04 Euro plus durchlaufender Mehrwertsteuer."

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