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Wartezeit und Numerus Clausus

Urteil zur Studienplatzvergabe für Medizin

Stand 19.12.17 - 13:18 Uhr

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Das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig! Zu diesem Urteil kam nun das Bundesverfassungsgericht. Was das nun für die Bewerbung im Fach Medizin bedeutet.

Urteil zur Studienplatzvergabe für Medizin

Verfahren zum Teil verfassungswidrig

Karlsruhe (95.5 Charivari/ dpa) – Das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig. Die Regelungen von Bund und Ländern verletzen den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil in Karlsruhe.

Gesetzgeber muss Verfahren überarbeiten

Grundsätzlich sei die Vergabe nach den besten Abiturnoten, nach Wartezeit und nach einer Auswahl durch die Universitäten zwar mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Allerdings muss der Gesetzgeber bis Ende 2019 die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Mängel beheben.

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So müsse die Zahl der Wartesemester, die aktuell etwa bei 15 liegt, enger begrenzt werden. Auch dürfe eine Festlegung auf höchstens sechs gewünschte Studienorte nicht dazu führen, dass ein Bewerber, der eigentlich erfolgreich wäre, am Ende leer ausgeht. Im Auswahlverfahren bei den Hochschulen müsse eine Vergleichbarkeit der Abiturnoten über Landesgrenzen hinweg sichergestellt werden. Auch dürfe hier die Abiturnote nicht das einzige Kriterium sein.

So läuft das Verfahren bislang ab

Auf jeden Studienplatz kommen mehrere Bewerber. Die Verteilung läuft zu 20 Prozent über die besten Schulnoten, zu 20 Prozent über Wartezeit und zu 60 Prozent über ein Auswahlverfahren direkt bei den Hochschulen. Aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle. Vorab wird schon ein Teil der Studienplätze nach speziellen Kriterien vergeben – etwa Härtefällen oder dem Bedarf des öffentlichen Dienstes an Medizinern.

Das nun gefällte Gerichtsurteil basiert auf zwei Fällen von Bewerbern aus Schleswig-Holstein und Hamburg, die keinen Studienplatz im Fach Humanmedizin bekommen hatten.

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