Alle Führerscheine vor dem 19. Januar 2013 betroffen
Umtauschpflicht für Führerscheine
Stand 30.11.16 - 10:09 Uhr
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Der Führerschein soll nicht mehr unbegrenzt gültig sein. Bis zu diesem Datum musst du deinen Schein umtauschen
© RainerSturm / pixelio.de
Die EU schreibt nun ein Ablaufdatum für Führerscheine vor. Künftig soll der "Lappen" nur noch 15 Jahre gültig sein und muss dann auf eigene Kosten verlängert werden. Die Umtauschfristen sind allerdings großzügig bemessen.
Muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Ob du deinen Führerschein umtauschen musst oder nicht, richtet sich nach dem Ausstellungsdatum. Betroffen sind nur Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Wichtig: Das "Ablaufdatum" gilt nur für das Dokument, die eigentliche Fahrerlaubnis verfällt nicht. Du musst deinen Schein also nicht komplett neu machen, sondern nur ein neues Dokument beantragen.
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Die Umtauschfristen sind gestaffelt nach dem Jahr der Ausstellung des Führerscheins. Auch das Geburtsjahr des Führerscheininhabers ist ausschlaggebend. Es werden zwei Unterscheidungen gemacht:
- Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden: hier ist das Geburtsdatum des Inhabers ausschlaggebend
- Führerscheine, die zwischen 1. Januar 1999 und 19. Januar 2013 ausgestellt wurden: hier ist das Jahr der Ausstellung relevant
Wann genau du mit dem Umtausch an der Reihe bist, kannst du in dieser Übersicht nachlesen:
Führerscheine bis 31. Dezember 1998
- Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch bis 19.01. 2021
- Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2022
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2023
- 1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2024
Führerscheine ab 1. Januar 1999
- 1999 bis 2000: Umtausch bis 19.01.2025
- 2001 bis 2002: Umtausch bis 19.01.2026
- 2003 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027
- 2005 bis 2006: Umtausch bis 19.01.2028
- 2007 bis 2008: Umtausch bis 19.02.2029
- 2009: Umtausch bis 19.01.2030
- 2010: Umtausch bis 19.01.2031
- 2011: Umtausch bis 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013: Umtausch bis 19.01.2033
Bis zum Stichtag des 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine mit EU-konformem Ablaufdatum versehen sein. Übrigens: Personen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein nicht umtauschen!
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