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Straßenverkehr

Neuer Bußgeldkatalog: So schnell ist jetzt der Füherschein weg

Stand 25.04.20 - 12:27 Uhr

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Am Dienstag, 28. April, tritt die Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Viele Verkehrsverstöße werden teurer, außerdem kommen einige Neuerungen und Änderungen auf Verkehrsteilnehmer zu. 

Neuer Bußgeldkatalog: So schnell ist jetzt der Füherschein weg

© Foto: shutterstock

Die neuen Bußgelder in der Übersicht

Bereits im Februar wurde der neue Bußgeldkatalog für Autofahrer verabschiedet – jetzt, am 28. April tritt er in Kraft. Hier die neuen Bußgelder und Strafen im Überblick:

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Bußgeld beim zu schnellen Fahren innerorts:

  • künftig gibt’s ab 16 km/h zu schnell einen Punkt in Flensburg und 70 Euro Bußgeld.
  • künftig gibt’s ab 21 km/h zu schnell zwei Punkte, Bußgelder von 80 bis 680 Euro, einen bis drei Monate Fahrverbot.

Bußgeld beim zu schnellen Fahren außerorts

  • künftig gibt’s ab 16 km/h (bisher erst ab 21 km/h) einen Punkt in Flensburg, 70 Euro Bußgeld.
  • künftig gibt’s ab 26 km/h zu schnell zwei Punkte, einen Monat Fahrverbot sowie ein Bußgeld von bis zu 600 Euro.
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Bußgeld beim missachten der Rettungsgasse

  • Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt künftig 200 Euro Bußgeld, bekommt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot, egal ob er damit Rettungsfahrzeuge behindert oder nicht.
  • Wer die Rettungsgasse befährt, zahlt mindestens 240 Euro und erhält zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Bußgeld beim falsch Halten und Parken

Die Parkregeln zu missachten, wird allgemein teurer:

  • Falschparken kostet künftig 25 statt bisher 15 Euro.
  • Halten in zweiter Reihe kostet künftig 55 Euro, bei Behinderung anderer sogar 70 Euro.
  • Parken in zweiter Reihe mit Behinderung kostet 80 Euro und gibt einen Punkt.
  • Parken auf Geh- oder Radweg und in Fußgängerzonen kostet künftig 55 Euro.
  • Wer unberechtigt auf Behindertenparkplätzen parkt, zahlt künftig 55 statt bisher 35 Euro.
  • Wer unberechtigt auf einem  Elektro-Lade-Parkplatz parkt, zahlt ebenfalls 55 Euro.
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Bußgeld beim Abbiegen mit einem LKW

  • Beim Rechts-Abbiegen mit einem LKW mit mehr als 3,5 Tonnen gilt künftig innerorts Schrittgeschwindigkeit max. 4 bis 11 km/h. Wer sich nicht dran hält, zahlt 70 Euro und bekommt einen Punkt.

Neue Regeln beim Überholen von Radfahrern

  • Es gilt dann ein Mindestüberholabstand von 1,5 Meter innerorts und von zwei Meter außerorts für das Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen durch Autos und LKWs. 

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