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Verdi Streik

Nächster ÖPNV-Streik in München: Was darf ich und was nicht?

Stand 24.02.26 - 14:29 Uhr

Darf ich beim Streik ins Homeoffice? Was ist, wenn ich zu spät komme? Müssen meine Kinder zur Schule & kann ich meinen Termin noch stornieren? Alle Antworten findet ihr hier.

Nächster ÖPNV-Streik in München: Was darf ich und was nicht?
 ©Foto: Henning Kaiser/dpa

Was ist erlaubt beim ÖPNV-Streik?

Am Freitag (27.02) und Samstag (28.02) steht der Öffentliche Nahverkehr in München wieder still. Busse bleiben im Depot, Straßen- und U-Bahnen in Parkposition. Der Großraum München ist damit schon zum dritten Mal in diesem Jahr vom Warnstreik betroffen.

Alles, was ihr für die anstehenden Streiktage wissen müsst, erfahrt ihr hier!

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Homeoffice, Pünktlichkeit, Schulpflicht – was gibt’s für Freitag zu beachten?

On Remote arbeiten – gibt es ein Recht darauf?

→ Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice wegen eines Streiks im öffentlichen Verkehr.

  • Nach deutschem Arbeitsrecht müssen Arbeitnehmer pünktlich zur Arbeit erscheinen, auch wenn Busse und Bahnen streiken.
  • Homeoffice kann nur gemacht werden, wenn es vertraglich oder einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde oder es eine betriebliche Regelung/Betriebsvereinbarung gibt.
  • Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Homeoffice anzubieten, nur weil der Nahverkehr ausfällt.

Zu spät zur Arbeit kommen – ist das erlaubt?

→ Nein, die Pflicht zur Pünktlichkeit bleibt bestehen.

  • Arbeitnehmer tragen das sogenannte „Wegerisiko“.
  • Das heißt: Sie müssen alle zumutbaren Alternativen nutzen, um rechtzeitig zur Arbeit zu kommen (früher losfahren, Mitfahrgelegenheiten, Taxi etc.).
  • Kommt man dennoch zu spät oder bleibt zu Hause, kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht bezahlen und ggf. arbeitsrechtliche Schritte ergreifen (z. B. Abzug vom Lohn, Abmahnung).
  • In Ausnahmefällen kann ein Arbeitgeber verständnisvoll reagieren – aber das liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

Kinder daheim lassen bzw. Schulpflicht

→ Grundsätzlich gilt die Schulpflicht weiterhin.

  • In Bayern findet der Unterricht auch trotz Streik statt.
  • Wenn ein Kind aufgrund wegfallender Verkehrsmittel nicht zur Schule kommen kann, gilt das als entschuldigtes Fehlen. Allerdings müssen die Eltern – wie bei einer Krankmeldung – vorher die Schule informieren.
  • Das regelt die Bayerische Schulordnung (§ 20 Abs. 1, Schulpflicht).

Wochenendpläne am Samstag – Welche Tickets können noch gecancelt werden?

→ Ob Du etwas stornieren kannst, hängt vom Vertrag oder Beförderungsrecht ab, nicht vom Streik allein.

  • Bei Bus-, Bahn‑ oder Flugtickets gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen des Anbieters (z. B. Bahn, Fernbus, Fluggesellschaft). Ein Streik im Nahverkehr ist kein einheitlicher Rechtsgrund, der automatisch eine kostenfreie Stornierung erlaubt.
  • Bei Flugausfällen oder -verspätungen aufgrund eines Arbeitskampfs der Airline gelten EU‑Fluggastrechte (z. B. Erstattung, Umbuchung).
  • Bei Nahverkehrstickets (z. B. MVV, Deutschlandticket) ist eine kostenlose Stornierung meist nicht vorgesehen, wenn nur ein Streik den Verkehr einschränkt.

Das Wetter am Wochenende soll ja aber zum Glück sehr freundlich werden. Wenn U-Bahnen und Co. sowieso nicht fahren, lädt das doch zu einem ausgiebigen Frühlingsspaziergang ein…

Nicht alles steht still

Vereinzelt sind trotz des Streiks Buslinien unterwegs. Die werden von privaten Unternehmen betrieben und sind daher nicht nach dem Tarifvertrag geregelt. Auch die Regional- und S-Bahnen fahren ganz normal, die gehören nämlich zur Deutschen Bahn.

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