Urteil für Bayern
Mietpreisbremse in München unwirksam
Aktualisiert 06.12.2017 - 18:16 Uhr
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Die Mietpreisbremse für Bayern wurde als ungültig erklärt! Was dieses Urteil vom Landgericht München konkret bedeutet, erfährst du hier!
Das bedeutet das Urteil zur Mietpreisbremse
Das Landgericht München hat die bayerische Mietpreisbremsenverordnung für unwirksam erklärt. Das Urteil könnte Signalwirkung für künftige Mieterstreitigkeiten haben.
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Das bedetutet die Mietpreisbremse
Gilt in einer Stadt oder Gemeinde die Mietpreisbremse, dürfen die Preise bei Wiedervermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mieter, die der Meinung sind, sie seien ein Fall für die Preisbremse, können vor Gericht ziehen.
Mietpreisbremse generell möglich, aber…
Grundsätzlich ist die Mietpreisbremse verfassungskonform. Es liege kein genereller Verstoß gegen die Eigentumsgarantie der Vermieter vor. Es gebe auch keinen Zweifel daran, dass "in München ein angespannter Wohnungsmietmarkt" vorliegt. Dies rechtfertige grundsätzlich die Einführung einer Mietpreisbegrenzung bei Neuabschluss von Mietverträgen.
Versäumnis der bayerischen Landesregierung
Damit die Mietpreisbremse allerdings für Bayern gültig ist, hätte die Landesregierung aber die einzelnen Gemeinden bestimmen müssen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll, so die Richter. Der festgestellte Formverstoß führt zu dem Urteil, dass die im Januar 2016 erlassenen Verordnung ungültig ist. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ist die Mietpreisbremse damit am Ende?
Nein. Das bayerische Justizministerium hat bereits eine Neufassung Mietpreisbremse in die Wege geleitet. Der Erlass der neuen Mieterschutzverordnung ist derzeit für Juli 2018 geplant.
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