Weihnachtliche Vorfreude
Go für Volksfeste und Weihnachtsmärkte: Das ist in München geplant
Stand 01.10.21 - 12:29 Uhr
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Zwar ist das Ende der Corona-Maßnahmen noch lange nicht in Sicht, trotzdem gibt es in Bayern nun einige Lockerungen, die Grund zur Freude bieten. Neben den Clubs dürfen nämlich auch Weihnachtsmärkte und Volksfeste wieder stattfinden. Welche Regeln gelten, und was speziell für München geplant ist, erfährst du hier.Â
© Foto: shutterstock (Symbolbild)
Findet der Christkindlmarkt dieses Jahr endlich wieder statt?
Volksfeste im eigentlichen Sinne waren bislang nach wie vor verboten. Erlaubt waren lediglich bestimmte Ersatzveranstaltungen. Weihnachts- und Christkindlmärkte sollen ebenfalls stattfinden können, bekräftigte die Staatsregierung. Somit könnte, solange sich die Infektionslage nicht maßgeblich verändert, einem Christkindlmarkt in München nichts im Wege stehen.
- Anzeige -Für viele Gastronomen, Schausteller, Künstler und Vereine tut sich mit den Beschlüssen des bayrischen Kabinetts ein kleiner Hoffnungsschimmer auf. Für diese sind Volksfeste und insbesondere die beliebten Weihnachtsmärkte wichtige Events, die dafür sorgen das Geld in die Kasse kommt. Umso schöner wäre es, wenn es dieses Jahr wieder möglich wäre, mit einem Glühwein und gebrannten Mandeln in der Hand über den Christkindlmarkt in München zu spazieren.
- Anzeige -So ist der Christkindlmarkt in München geplant:
Stattfinden soll der älteste Weihnachtsmarkt Münchens vom 22. November bis zum 24. Dezember 2021 wie jedes Jahr rund um den Marienplatz mitten in der Innenstadt. Auf über 20.000 qm sind dann wieder über 150 Stände, die jegliche Art der Handwerkskunst, Weihnachtsschmuck, Felle oder schöne Glaskugeln anbieten.
Dazu kommen die Buden, bei denen es von Bratäpfeln, Makronen, Schneeballen bis hin zu traditionellem Stollen und Kletznbrot eine Vielzahl an kulinarischen Köstlichkeiten zum Schlemmen gibt. Natürlich ist auch für ausreichend Glühwein in den verschiedensten Sorten und andere warme Getränke gesorgt, die ein Gefühl von Weihnachten verbreiten.
- Anzeige -Welche Regeln sollen gelten?
Für Weihnachtsmärkte und Volksfeste soll vor allem eine 3G-Regel gelten. Diese dürfen dann nur von geimpften, genesenen oder negativ getestete Personen besucht werden. Laut Staatskanzlei sollen dort zusätzlich die «sonstigen allgemein geltenden Regelungen», wie bei der Gastronomie oder im Bierzelt beachtet werden.
Wie diese Regelungen am Münchner Christkindlmarkt im Detail umgesetzt werden sollen, steht noch nicht genau fest. Aber eins ist sicher: Wenn er stattfinden kann, sorgt das für einen guten Start in die Vorweihnachtszeit.
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