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Geflügelpest in München

Geflügelpest-Sicherheitsmaßnahmen: Das sollten Münchner Hundebesitzer jetzt beachten

Stand 14.12.21 - 10:52 Uhr

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Mit strengen Regeln reagiert das Umweltministerium auf die Ausbreitung der Geflügelpest in Bayern. Seit Oktober breitet sich die Geflügelpest bundesweit aus, bislang sind mehr als 280 Fälle nachgewiesen worden. Für Menschen ist das Virus vom Typ H5N1 nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich.

Geflügelpest-Sicherheitsmaßnahmen: Das sollten Münchner Hundebesitzer jetzt beachten

© Foto: shuttertock

Keine Enten und Gänse füttern

Zum Schutz der Münchner Geflügelhaltungen vor der Geflügelpest werden ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel in der Landeshauptstadt München angeordnet.

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Die Erkrankung endet vor allem für Geflügel in den meisten Fällen tödlich. Ein Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb kann somit hohen wirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen.

Das solltest du beim Spaziergang in München beachten

Aktuell gilt ein Fütterungsverbot von wildlebenden Wasservögeln. D.h. du darfst bei deinem Spaziergang an den Münchner Gewässern keine Enten oder Gänse füttern.

Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden. Funde toter Wasservögel können dem städtischen Veterinäramt telefonisch unter 233-36313 gemeldet werden. 

Es wird empfohlen Hunde und Katzen an Gewässern, zum Beispiel in den Isarauen, nicht freilaufen zu lassen.

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Geflügelbetriebe in München schützen

Die Anordnungen erfolgen anhand einer für Bayern entwickelten Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf Grundlage bundeseinheitlicher Beurteilungskriterien. Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen kann der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.

Zu den erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen zählt besonders, dass Geflügelbestände nicht von betriebsfremden Personen betreten werden, dass das Betreten der Haltungen nur mit betriebseigener Kleidung unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen erfolgt, Nutzgeflügel aus der Haltung nicht entweichen kann, Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert werden, Wildgeflügel nicht gefüttert wird und eine konsequente Schadnagerbekämpfung erfolgt.

Ein besonders hohes Risiko für den Eintrag der Geflügelpest besteht für Betriebe mit möglichem Außenkontakt von gehaltenem Geflügel mit wildlebendem Wassergeflügel. Die Aufstallung von Nutzgeflügel zur Verhinderung des Kontaktes mit wildlebendem Wassergeflügel wird daher – neben einer erhöhten Betriebshygiene – als effektivste Maßnahme zum vorbeugenden Schutz der Nutzgeflügelbestände in der aktuellen Lage angesehen und empfohlen.

Tierhalter sind grundsätzlich aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen.

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