Münchner Hauptbahnhof
Ab August: 24- Stunden Alkoholverbot am Hauptbahnhof
Stand 01.08.19 - 14:13 Uhr
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Bisher galt am Münchner Hauptbahnhof bereits ein striktes Alkohol in den Nachtstunden. Nun kommt das 24-Stunden-Verbot - dieses gilt ab 1. August 2019.
Nächtliches Verbot auf ganztägig ausgeweitet
Bereits seit mehr als zwei Jahren gilt am Hauptbahnhof in München ein nächtliches Alkoholverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr. Die Zahl der alkoholbedingten Straftaten am Hauptbahnhof sind seit der Einführung des Alkoholverbots erheblich zurückgegangen.
- Anzeige -Für das KVR aber noch nicht zufriedenstellen. Daher hat die Stadt München das Alkoholverbot nun auf ein 24-Stunden-Verbot ausgeweitet.
Ganztägiges Alkoholverbot ab 1. August 2019
Bislang war es nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr untersagt, im Umfeld des Münchner Hauptbahnhofs Alkohol zu trinken oder auch nur eine offene Bierflasche herumzutragen. Ab dem 1. August 2019 ist der Alkohol nun ganztägig tabu.
Die Kontrolle des Verbots wird die Polizei gemeinsam mit dem Kommunalen Außendienst (KAD) der Landeshauptstadt München übernehmen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Geldbuße im mittleren zweistelligen Bereich rechnen.
Bei wiederholten Verstößen kann auch ein Aufenthaltsverbot erteilt werden. Bis sich die neue Regelung aber etabliert hat, wollen Polizei und KAD mit Verwarnungen und Hinweisen vorgehen.
Hier gilt das ganztägige Alkoholverbot
Das Alkoholverbot erstreckt sich nicht nur über den Bahnhof selbst, sondern auch über angrenzende Straßen. Hier die Zone im Überblick:
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