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Coronavirus in München

41.000 Anzeigen gegen Corona-Verstöße: München kassiert Bußgelder in Millionenhöhe

Stand 04.01.22 - 14:04 Uhr

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Fast zwei Jahre schon beherrscht die Corona-Pandemie unseren Alltag. Bis Ende 2021 gab es in München über 41.000 Verstöße gegen geltende Schutzmaßnahmen – mit Bußgeldern in Millionenhöhe.

41.000 Anzeigen gegen Corona-Verstöße: München kassiert Bußgelder in Millionenhöhe

 

©Foto: Shutterstock

Corona-Verstöße: So viel Bußgeld haben die Münchner schon gezahlt

Bis zum 29.12.2021 wurden seit Beginn der Pandemie insgesamt rund 41.400 Anzeigen mit Corona-Bezug erfasst – wegen aller Arten von Verstößen gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV). Dazu gab es etwa 1.600 Einsprüche.

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Aus diesen Anzeigen ergeben sich Bußgelder in Höhe von 2.113.000 Euro. Dazu kommen 280.000 Euro Gebühren und Auslagen in Höhe von 35.000 Euro. Damit summiert sich das gesamte Bußgeldaufkommen auf fast 2,43 Millionen Euro.

Viele Anzeigen wegen Verstößen gegen Hygienevorschriften

In Gastronomie, Handel und Dienstleistung müssen Betreiber mit dem Schaffen geeigneter Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass Personal und Kundschaft die Vorgaben zum Infektionsschutz einhalten. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) kontrolliert die Gastronomen, ob sie geeignete Maßnahmen umsetzen.

Seit Beginn der Pandemie wurden daher folgende Verstöße (bis 29.12.2021) in München erfasst:

  • Als Betreiber kein Schutz- oder Hygienekonzept vorgelegt: 49 Anzeigen
  • Falsche Angabe von Kontaktdaten: 42 Anzeigen
  • Nichtsicherstellen der Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften durch Betreiber: 758 Anzeigen
  • Abgabe alkoholischer Getränke (to go, während Verbot): 7 Anzeigen
  • Betriebs einer Gaststätte ohne Vorliegen eines Ausnahmegrundes (während Lockdown): 266 Anzeigen
  • Fehlende Ãœberprüfung durch Betreiber des 3G/2G-Nachweises: 84 Anzeigen
  • Öffnung Gastronomie ohne Sicherstellung von Schutzmaßnahmen: 42 Anzeigen

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Bußgeld kann mehrere Tausend Euro betragen

Bei der Bemessung der Geldbuße orientiert sich die zuständige Bußgeldstelle an den Richtlinien des zur Tatzeit jeweils gültigen Bußgeldkataloges des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Im Wiederholungsfall oder bei besonders drastischen Verstößen kann das Bußgeld bis zu 5.000 Euro betragen. 

Bei Kontrollen zeigt sich, dass die Mehrzahl der Betriebe die aktuellen Vorgaben durch geeignete Abläufe umsetzt und an der Einhaltung der Vorgaben interessiert ist. Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Gäste liegt bei der Polizei, die auch zur Erhebung von Personendaten berechtigt ist.

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