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Universitätsviertel

Bierverkaufsverbot im Münchner Univiertel: Ab 22 Uhr kein Alkohol

Stand 28.08.26 - 15:22 Uhr

Wende im Münchner Univiertel: Kioskbetreiber ziehen ihre Klagen zurück. Ab dem 4. September 2026 gilt ab 22 Uhr wieder ein striktes Bierverkaufsverbot.

Bierverkaufsverbot im Münchner Univiertel: Ab 22 Uhr kein Alkohol
©Abdullah Baskaya via Pexels

Univiertel München: Kioske ziehen Klagen gegen nächtliches Bierverkaufsverbot zurück

Kein Wegbier mehr nach 22 Uhr rund um die Münchner Universitäten: Der monatelange Rechtsstreit zwischen Kioskbetreibern und der Stadt München ist beigelegt. Betroffene Kioske haben ihre Klagen gegen das nächtliche Bierverkaufsverbot zurückgezogen. Ab Freitag, 4. September 2026, greift die Regelung wieder einheitlich.

Klagen vom Tisch: Rechtsfrieden im Univiertel

Zwei Kioskbetreibende im beliebten Univiertel haben ihre rechtlichen Schritte gegen die städtischen Bescheide offiziell eingestellt und akzeptieren das Verkaufsverbot. Auch für einen weiteren Kioskbetrieb ist die Rechtslage eindeutig: Das Verwaltungsgericht untersagt dort nach 22:00 Uhr den Verkauf von Alkohol zum Mitnehmen („to go“). Damit sind die Auflagen der Stadt für alle betroffenen Verkaufsstellen rechtskräftig.

Einheitliche Regeln für alle Kioske ab 4. September 2026

Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und für klare Verhältnisse zu sorgen, setzt das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Stadt München ab dem 4. September 2026 wieder eine einheitliche Regelung durch:

  • Ab 22:00 Uhr darf an den Kiosken im Viertel kein Bier bzw. Flaschenalkohol mehr außer Haus verkauft werden.
  • Gastronomiebetriebe mit Ausschankgenehmigung vor Ort sind von dieser reinen Mitnahme-Beschränkung gesondert geregelt.

Hoffnung auf ruhigere Nächte für Anwohnende

Das Univiertel – insbesondere rund um Türkenstraße, Amalienstraße und Schellingstraße – zählt vor allem im Sommer zu den beliebtesten Treffpunkten für Studierende und Nachtschwärmer. Für die Nachbarschaft bedeutete das in der Vergangenheit jedoch massive Belastungen: Regelmäßige Beschwerden über nächtlichen Partylärm, Glasscherben auf Fußwegen sowie Verunreinigungen in Hauseingängen und Innenhöfen standen auf der Tagesordnung.

Mit dem rechtskräftigen Verkaufsstopp ab 22:00 Uhr setzt die Stadtverwaltung auf spürbar mehr Nachtruhe und ein verträglicheres Miteinander zwischen Feiernden und Anwohnerschaft.

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