Coronavirus in Deutschland
Seit 1. Januar 2022: So bekommst du Geld zurück statt Gutscheine für deine Tickets
Stand 05.01.22 - 13:56 Uhr
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Ausgefallene Konzerte, abgesagte Veranstaltungen und leere Fußballstadien - oft gab es hier Gutscheine statt Geld zurück. Wir verraten dir, wie du dir jetzt das Geld für deine Tickets zurückholen kannst.
© Foto: shutterstock
Das musst du bei der Ticket-Rückgabe beachten
Viele von uns hatten bereits vor Corona Tickets für Veranstaltungen gekauft, die dann nicht eingelöst werden konnten. Für die ausgefallenen Events gab es dann häufig lediglich einen Gutschein statt der gewünschten Rückerstattung. Diese gesetzliche Neuregelung war dazu gedacht, die von der Krise gebeutelten Unternehmen über Wasser zu halten.
- Anzeige -Wenn du die Veranstaltungsgutscheine bis zum 31. Dezember 2021 noch nicht eingelöst hast, kannst du dir den Betrag jetzt auszahlen lassen. Denn die Corona-Gutscheine für abgesagte Konzerte, Veranstaltungen und Sportevents können seit 1. Januar 2022 ausgezahlt werden.
Was muss ich beachten, wenn ich Geld für meine Tickets zurück möchte?
Der Zeitpunkt des Ticketkaufs ist entscheidend: Die Gutscheinlösung galt für alle Veranstaltungen, bei denen die Tickets vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Der Veranstaltungstermin ist unerheblich. Ist eine solche Veranstaltung ausgefallen, konnte der Veranstalter anstelle der Erstattung einen Gutschein ausstellen, für die du jetzt das Geld zurück verlangen kannst.
Wichtig: Für Karten, die nach dem 8. März 2020 gekauft worden sind, gilt die Regelung nicht. Du musst in diesen Fällen weder einen Gutschein noch einen Ersatztermin akzeptieren, sondern kannst dir hier direkt den Ticketpreis erstatten lassen.
- Anzeige -Für welche Tickets gilt die Regelung?
Betroffen sind Tickets für Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Lesungen, Filmvorführungen oder Sportwettkämpfe. Aber auch Eintrittskarten für Museen, Freizeitparks, Schwimmbäder sowie Abos für Sportstudios oder Dauerkarten für Stadien zählen dazu. Ist eine solche Veranstaltung ausgefallen, konnte der Veranstalter anstelle der Erstattung einen Gutschein ausstellen. Diese müssen jetzt ausbezahlt werden.
Erstattung seit 1. Januar 2022
Hast du den Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, kannst du seit dem 1. Januar 2022 die Auszahlung des Betrages verlangen. Hierfür musst du dich direkt an den Veranstalter wenden. Die Verbraucherzentrale hat hierfür einen Musterbrief veröffentlicht, mit dem dir die Forderung der Rückerstattung erleichtert wird.
Bis wann kann man eine Rückzahlung verlangen?
Grundsätzlich gilt: Die Rückzahlungsansprüche aus abgesagten Veranstaltungen verjähren innerhalb von 3 Jahren. Bei Veranstaltungen, die in 2020 wegen des Coronavirus abgesagt wurden, können Ansprüche also bis zum 31. Dezember 2023 geltend gemacht werden. Bei Veranstaltungen, die in 2021 abgesagt werden, läuft die Verjährungsfrist noch bis zum 31. Dezember 2024.
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