Gestaltung in München
Wird das Bürgerbegehren gegen Münchner Hochhäuser gestoppt?
Stand 24.04.25 - 11:17 Uhr
Münchens Juristen erklären das Bürgerbegehren „Hochhaus-Stop“ für unzulässig. Der Stadtrat entscheidet bald über das weitere Vorgehen.

©Paketposthalle Hochhaus Herzog & de Meuron
Juristen der Stadt München gegen Bürgerbegehren
Die Stadt München steht vor einer entscheidenden Weichenstellung: Das Bürgerbegehren „Hochhaus-Stop“ wurde nach Informationen der tz von den Juristen der Stadt als unzulässig eingestuft. Die Initiative wollte den Bau von zwei 155 Meter hohen Wolkenkratzern am Hirschgarten verhindern. Doch die Fragestellung des Begehrens wurde als zu stark in die Planungshoheit der Stadt eingreifend bewertet.
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Hintergrund des Bürgerbegehrens
Die Initiative „Hochhaus-Stop“ hatte fast 50.000 Unterschriften gesammelt, um den Bau der Hochhäuser zu stoppen. Die Stadtverwaltung erkannte die erforderlichen Unterschriften an, bemängelte jedoch die Formulierung des Begehrens. Laut Baugesetzbuch muss jede Kommune selbst entscheiden, wie sie ihre Bauprojekte abwägt.
Am 30. April wird der Münchner Stadtrat über das Bürgerbegehren beraten. Die Verwaltung empfiehlt, das Begehren abzulehnen. Dennoch könnte der Stadtrat den Entscheid zulassen, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen könnte. Auch die Initiatoren um Robert Brannekämper (CSU) könnten bei einer Ablehnung klagen.
Traditionelle Zurückhaltung bei Hochhäusern
München ist bekannt für seine Zurückhaltung beim Bau von Hochhäusern. Seit einem knappen Bürgerentscheid im Jahr 2004 sollten Gebäude nicht höher als 100 Meter sein. Diese Maxime hat die Stadt bis heute geprägt und schützt das Stadtbild vor übermäßiger Bebauung.
Die Entscheidung des Stadtrats könnte wegweisend für die zukünftige Stadtplanung Münchens sein.
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