Mehr Rechte für Vierbeiner
Pläne: Kommt jetzt die Gassi-Pflicht für Hundehalter?
Stand 18.08.20 - 13:38 Uhr
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Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner will strengere Regeln für Hundehalter, Züchter und den Tiertransport. Wie diese aussehen sollen, findest du hier.
Foto: Pixabay
Klöckner plant neue Regeln für Hundebesitzer
Bereits im Anfang des kommenden Jahres, sollen die entsprechenden Verordnungen zur Verbesserung der Tierhaltung in Kraft treten, berichtet das Bundeslandwirtschaftsministerium.
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Ein erster Entwurf von Ministerin Julia Klöckner soll nun mit den Bundesländern und Fachverbänden abgestimmt werden.
Gassi-Pflicht mindestens zweimal täglich?
Um den Bedürfnissen der geliebten Haustiere nachzukommen, soll die geplante Verordnung Hundehalter unter anderem dazu verpflichten, ihrem Tier mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien, also außerhalb eines Zwingers zu geben.
Hunden müsste durch regelmäßiges Gassigehen genügend Bewegung und der Kontakt mit Umweltreizen verschafft werden. Hunde sind Haustiere und "keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden", betont Klöckner gegenüber der Deutsche Presseagentur. Die "Anbindehaltung" von Hunden, also Hunde die ganze Zeit anzuketten, soll grundsätzlich verboten und nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein.
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Betreuung von Welpen und Hundeaustellungen
Jungen Tieren soll zudem besondere Aufmerksamkeit zuteil werden. Welpen sollen verpflichtend mindestens vier Stunden täglich von privaten und professionellen Hundezüchtern betreut werden, um die Gewöhnung an den Menschen zu gewährleisten. So würde auch die Hundezucht von der Verordnung betroffen sein, denn künftig dürfte ein Züchter maximal nur drei Würfe gleichzeitig betreuen.
Auch Ausstellungen mit Hunden, die derart überzüchtet wurden, dass sie Qualen leiden und sich nicht mehr artgerecht verhalten können, oder denen Körperteile wie Ohren und Rute "tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert" wurden, sollen künftig verboten werden.
- Anzeige -Strengere Regeln auch für Tiertransporte
Für Tiertransporte innerhalb Deutschlands sollen, laut Klöckner, maximal viereinhalb Stunden dauern dürfen, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Temperaturen im Transporter zwischenzeitlich über 30°C betragen.
"Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen müssen wir vermeiden, dass den Tieren durch Hitze vermeidbare Leiden zugefügt werden", kommentiert Klöckner. "Deshalb setze ich hier strengere Regeln für Transporte durch, die über das EU-Recht hinausgehen."
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