Änderungen in Deutschland
Sommerzeit, Züge, Rente: Das ändert sich im März 2025
Stand 28.02.25 - 10:00 Uhr
Was haben Rente, Bahn, Kennzeichen, Mindestlohn, Easyjet und die Sommerzeit gemeinsam? All das ändert sich im März 2025!

© Mehes Daniel / Shutterstock.com
Neuer Monat, neue Reglungen
Im März 2025 ändert sich wieder einiges in Deutschland. Bleib hier up to date! Diese Neuerungen wird es geben:
- Anzeige -Umstellung auf Sommerzeit
Am 30. März 2025, in der Nacht von Samstag auf Sonntag, wird die Uhr auf die Sommerzeit umgestellt! Eine Stunde wird sie vorgestellt, von 02 Uhr auf 03 Uhr. An diesem März-Wochenende wird die Nacht somit etwas kürzer für uns ausfallen. Im Generellen ist es dann morgens eine Stunde länger dunkel und abends länger hell.
Versicherungskennzeichen
Bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen wie zum Beispiel Mofa, Roller oder Moped, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, beginnt ein neues Versicherungsjahr am 01. März. 2025. Denn diese Kennzeichen laufen immer nach einem Jahr automatisch ab. Nur noch das grüne Kennzeichen ist dann gültig, nicht mehr das blaue Kennzeichen. Das grüne Kennzeichen ist online beim Versicherer erhältlich.
Krankenkassenbeiträge der Rentner
Der Krankenkassenzusatzbeitrag für Rentner wird um 0,4 Prozent erhöht. Je nach Krankenkasse wird demnach die überwiesene Rente entsprechend geringer ausfallen. Der geringere Betrag ist dann auf dem Kontoauszug sichtbar. Es wird prognostiziert, dass die Rente dafür ab Juli wieder um 3,5 Prozent ansteigen wird.
Neue Bahnstrecke
Mit der Bahn in den Urlaub fahren? Ab 08. März 2025 wird eine weitere Bahn an die Ostsee fahren! Es soll ein zusätzlicher ICE eingerichtet werden, der direkt von München nach Rostock fährt, mit Stopps in Frankfurt, Leipzig und Berlin. Diese Fahrt soll 10 Stunden lang sein.
Easyjet fliegt häufiger aus Deutschland
Billige Flüge gibt’s bei Easyjet! Die Fluglinie Easyjet ist ab März häufiger zwischen Italien und Deutschland unterwegs. Von den sechs neuen Strecken kommt unter anderem die Easyjet Verbindung München-Rom hinzu.
Mindestlohn der Leiharbeiter
Der Mindestlohn wird stetig erhöht. Ab März auch speziell in der Leiharbeit. Ab 01. März 2025 wird der Mindestlohn statt 14 Euro auf mindestens 14,53 Euro die Stunde angepasst.
Netflix wird auf manchen TV-Geräten nicht mehr verfügbar sein
Die Netflix-App wird ab dem 01. März 2025 wieder einem Update unterzogen, weshalb ältere Fernsehermodelle mit der Netflix-App in Zukunft nicht mehr kompatibel sein könnten. Betroffen sind alte Modelle von unter anderem auch bekannten Herstellern wie Sony, LG, Samsung oder Panasonic. Bei Sony wird es die Fernseher-Serien Bravia KDL, XBR, W95 und X95 tangieren, da diese Geräte vor über zehn Jahren entwickelt wurden. Um das zu umgehen, können Streaming Sticks verwendet werden oder die Netflix-App vom Laptop auf den Fernseher übertragen werden.
Digitale Stromzähler
Ab dem 20. März 2025 sind digitale Stromzähler in Deutschland endgültig Pflicht. Die automatisch gemessene Wärme und der Stromverbrauch werden von dem Gerät an die Energieversorger gemeldet.
Partielle Sonnenfinsternis
Am 29. März 2025 findet eine partielle Sonnenfinsternis statt. Mittags um 12:15 Uhr soll die Sonne um ca. 25 Prozent vom Mond verdeckt sein. Zusätzlich werden Jupiter und Mars am Abend hell am Himmel zu sehen sein.
Solarspitzengesetz
Das Solarspitzengesetz wurde beschlossen und ab März 2025 gelten folgende Reglungen für neue Solaranlagen. Bestehende Anlagen sind somit von dem Gesetz ausgenommen, bekommen bei einer Umstellung jedoch eine höhere Vergütung. Die Einspeisevergütung, wenn der Strom an der Börse unter null fällt, entfällt. Zudem müssen Solaranlagen über sieben kWp mit intelligenter Steuertechnik wie Smart Meter und Steuerbox ausgestattet sein. Ansonsten stoppt die Einspeisung bei 60 Prozent. Außerdem wird die Direktvermarktung erleichtert. Betreiber können ihren Strom jetzt direkt an der Börse verkaufen.
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