Urteil Pauschalreisen
EuGH urteilt: Pauschalreisende können wegen Corona Geld zurückverlangen
Stand 25.01.23 - 15:19 Uhr
Urlaub gebucht, doch vor Ort ist wegen Corona nichts wie geplant? So dürfte es im Frühjahr 2020 vielen gegangen sein. Nun hat der EuGH eine urlauberfreundliche Entscheidung getroffen. Mehr dazu erfährst du hier.
©shutterstock
Pauschalreisen – Geld zurück wegen Pandemie
Pool und Strand gesperrt, Essen im Zimmer, Ausgangssperren – die Corona-Maßnahmen konnten den Urlaub unter Umständen ziemlich vermiesen. Aber dürfen Pauschalreisende deswegen unter Umständen ihr Geld zurückverlangen? Ja, sagt der Europäische Gerichtshof (EuGH) und stellt sich recht deutlich auf die Seite von Pauschalurlaubern.
- Anzeige -Klage als Ursache
Hintergrund des Urteils vom Donnerstag ist ein Fall aus Deutschland. Die zwei Kläger buchten für März 2020 eine zweiwöchige Reise auf die Kanarischen Inseln. Zwei Tage nach ihrer Ankunft wurden dort wegen der Corona-Pandemie die Strände gesperrt und eine Ausgangssperre verhängt. Im Hotel war der Zutritt zu Pools und Liegen verboten, das Animationsprogramm wurde komplett eingestellt.
Nach sieben Tagen endete die Reise – also deutlich früher als geplant. Die Kläger wollten daraufhin nur noch 30 Prozent des Preises für den Urlaub zahlen. Der Reiseveranstalter verweigerte dies mit der Begründung, dass er nicht für ein solches «allgemeines Lebensrisiko» einstehen müsse. Daraufhin klagten die beiden vor dem Landgericht München.
- Anzeige -Urlauber haben Anspruch
EU-Gesetzen zufolge haben Urlauber einen Anspruch darauf, dass der Preis reduziert wird, wenn die Reise nicht vertragsgemäß erfüllt wird – es sei denn, der Reiseveranstalter belegt, dass das Problem an den Reisenden lag.
Reisende, die Flug und Unterkunft auf eigene Faust buchen, sind generell nicht so gut abgesichert wie Pauschalurlauber. Für sie gelten nicht dieselben Regeln. Der EuGH sollte nun klären, ob die Corona-Maßnahmen auf Gran Canaria gegen die vereinbarte Buchung verstoßen haben.
- Anzeige -Reiseveranstalter müssen haften
Die Luxemburger Richter nehmen die Reiseveranstalter jetzt in die Pflicht: Corona-Maßnahmen können gegen den bei der Buchung abgeschlossenen Vertrag darstellen. Dafür müssten die Reiseveranstalter haften, unabhängig davon, ob ihnen die Probleme zugerechnet werden könnten.
Ob der gesperrte Pool, das fehlende Animationsprogramm oder der fehlende Zugang zum Strand Gründe für eine Minderung sind und wie hoch der Betrag ausfällt, muss jetzt das Landgericht München entscheiden.
- Anzeige -Kritik am Urteil
Reiseveranstalter kritisierten das Urteil am Donnerstag als lebensfremd. «In der Ausnahmesituation einer Pandemie können allgemeine Lebensrisiken nicht weitgehend an Reiseanbieter ausgelagert werden», sagte der Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband der dpa.
«Hier hätte der Europäische Gerichtshof mehr Augenmaß walten lassen sollen, statt eine einseitige Entscheidung zu Lasten von Reiseanbietern zu fällen – zumal auch am Wohnort staatliche pandemiebedingte Grundrechtseinschränkungen galten.»
Genau dieser Punkt, nämlich, dass zur gleichen Zeit am Heimatort ähnliche Corona-Einschränkungen galten, spielt dem EuGH zufolge aber keine Rolle. Die Verbraucherzentrale NRW begrüßte die Entscheidung dagegen als ein positives Urteil für Verbraucherinnen und Verbraucher.
- Anzeige -Rechte der Reisenden
Es ist nicht das erste Mal, dass sich ein Gericht mit den Rechten von Reisenden während der Pandemie beschäftigt. Viele Verfahren drehen sich bislang um Rücktrittsfragen. Vor allem in den ersten Corona-Monaten haben Urlauber aus Sorge vor einer Ansteckung ihre Buchung zurückgezogen und blieben mitunter auf hohen Stornokosten sitzen. Ob solche Kosten in Anbetracht der Umstände gerechtfertigt sind, beurteilten die Gerichte zuletzt unterschiedlich.
Beispielfall
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Sommer den Fall einer 84-Jährigen mit Lungenproblemen. Sie durfte demnach von einer Donaukreuzfahrt im Juni 2020 kurzfristig zurücktreten und musste keine Stornokosten zahlen.
In einem anderen Fall haben die Karlsruher Richterinnen und Richter jedoch den EuGH eingeschaltet. Hier geht es darum, welcher Zeitpunkt für einen kostenlosen Rücktritt entscheidend ist – und welche Rolle etwa eine Reisewarnung spielt. Hier steht ein Urteil noch aus.
Bleib immer bestens informiert!
Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in die Good Morning Show mit Larissa und Markus - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
Sie ist ohne jeden Zweifel eine der erfolgreichsten Künstlerinnen Europas und mit uns erlebst du sie live: Helene Fischer! Für ein noch nie dagewesenes Show-Erlebnis in der Allianz Arena kommt sie im Sommer 2026 nach München.
Fluffige Dampfnudeln, Karussells, Geschirr: All das und mehr findest du ab dem 27.04. wieder auf der Auer Dult. Alle Infos dazu findest du hier.
Eine sinkende Inflationsrate sorgt dafür, dass die Lebensmittel endlich wieder günstiger sind. Hier kannst du jetzt wieder sparen.
Das 49-Euro-Ticket nur zum Pendeln nutzen? Ist doch langweilig! Hier erfährst du, wohin du mit deinem Deutschland-Ticket spannende Ausflüge unternehmen kannst.
Das Riesenrad „Umadum“ feiert 5-jähriges Jubiläum. Für die Gäste gibt’s deshalb 5 Wochen lang einen Special-Preis.
Apple schickt wieder Fahrzeuge und Rucksackfotografen durch Bayerns Straßen, Parks und Fußgängerzonen. Das musst du wissen.
Am Sonntag findet die diesjährige Rad-Sternfahrt vom ADFC statt. Das wird gefordert und hier gibt es Einschränkungen.
Julian Nagelsmann bleibt beim DFB - für zwei Jahre länger als geplant. Damit ist nicht nach der Heim-EM Schluss, sondern erst nach der WM in den USA, Kanada und Mexiko.
Auf dem Mittleren Ring kommt es derzeit zu einem größeren Verkehrschaos - ein Tunnel ist bis mindestens Mittags komplett gesperrt.
In gut einem Monat startet die Landesgartenschau in Kirchheim bei München - rund 3500 Veranstaltungen sind bis Oktober geplant.
DESK
Seit 2009 klafft im Linienplan der Münchner S-Bahn bei der Nummer 5 eine Lücke. Bald soll das nicht mehr der Fall sein. Das soll Züge pünktlicher machen - kann aber für manche einen Nachteil bedeuten.
Seit Jahren wird in München um bessere Luft gerungen - auch vor Gericht. Die Entscheidung ist gefallen: Auf der Landshuter Allee kommt es zu Tempo-30-Zonen.
Aperol Spritz ist das Münchner Sommergetränk schlechthin. Den Drink gibt's aber nicht nur in Cafés. Hier bekommst du den besten Aperol Spritz to go.
Das Recht auf Reparatur soll kommen - dafür hat das Europaparlament heute mit großer Mehrheit gestimmt. Damit sollen Produkte länger nutzbar bleiben,
Die Bayerische Regiobahn rät am Vatertag und am Muttertag von Zugfahrten an den Tegernsee ab. Straßensperrungen und Baustellen könnten für lange Staus sorgen.
Der Bergbus des DAV geht in die nächste Runde - und ist ab sofort Teil des MVV! Ab jetzt brauchst du nur noch ein Ticket für Hin- und Rückfahrt.
Erwachsene in Deutschland dürfen seit dem 1. April Cannabis rauchen. Tabu sind aber etwa Spielplätze und Schulen - und bald auch Bahnhöfe.