Urteil Pauschalreisen
EuGH urteilt: Pauschalreisende können wegen Corona Geld zurückverlangen
Stand 25.01.23 - 15:19 Uhr
Urlaub gebucht, doch vor Ort ist wegen Corona nichts wie geplant? So dürfte es im Frühjahr 2020 vielen gegangen sein. Nun hat der EuGH eine urlauberfreundliche Entscheidung getroffen. Mehr dazu erfährst du hier.
©shutterstock
Pauschalreisen – Geld zurück wegen Pandemie
Pool und Strand gesperrt, Essen im Zimmer, Ausgangssperren – die Corona-Maßnahmen konnten den Urlaub unter Umständen ziemlich vermiesen. Aber dürfen Pauschalreisende deswegen unter Umständen ihr Geld zurückverlangen? Ja, sagt der Europäische Gerichtshof (EuGH) und stellt sich recht deutlich auf die Seite von Pauschalurlaubern.
- Anzeige -Klage als Ursache
Hintergrund des Urteils vom Donnerstag ist ein Fall aus Deutschland. Die zwei Kläger buchten für März 2020 eine zweiwöchige Reise auf die Kanarischen Inseln. Zwei Tage nach ihrer Ankunft wurden dort wegen der Corona-Pandemie die Strände gesperrt und eine Ausgangssperre verhängt. Im Hotel war der Zutritt zu Pools und Liegen verboten, das Animationsprogramm wurde komplett eingestellt.
Nach sieben Tagen endete die Reise – also deutlich früher als geplant. Die Kläger wollten daraufhin nur noch 30 Prozent des Preises für den Urlaub zahlen. Der Reiseveranstalter verweigerte dies mit der Begründung, dass er nicht für ein solches «allgemeines Lebensrisiko» einstehen müsse. Daraufhin klagten die beiden vor dem Landgericht München.
- Anzeige -Urlauber haben Anspruch
EU-Gesetzen zufolge haben Urlauber einen Anspruch darauf, dass der Preis reduziert wird, wenn die Reise nicht vertragsgemäß erfüllt wird – es sei denn, der Reiseveranstalter belegt, dass das Problem an den Reisenden lag.
Reisende, die Flug und Unterkunft auf eigene Faust buchen, sind generell nicht so gut abgesichert wie Pauschalurlauber. Für sie gelten nicht dieselben Regeln. Der EuGH sollte nun klären, ob die Corona-Maßnahmen auf Gran Canaria gegen die vereinbarte Buchung verstoßen haben.
- Anzeige -Reiseveranstalter müssen haften
Die Luxemburger Richter nehmen die Reiseveranstalter jetzt in die Pflicht: Corona-Maßnahmen können gegen den bei der Buchung abgeschlossenen Vertrag darstellen. Dafür müssten die Reiseveranstalter haften, unabhängig davon, ob ihnen die Probleme zugerechnet werden könnten.
Ob der gesperrte Pool, das fehlende Animationsprogramm oder der fehlende Zugang zum Strand Gründe für eine Minderung sind und wie hoch der Betrag ausfällt, muss jetzt das Landgericht München entscheiden.
- Anzeige -Kritik am Urteil
Reiseveranstalter kritisierten das Urteil am Donnerstag als lebensfremd. «In der Ausnahmesituation einer Pandemie können allgemeine Lebensrisiken nicht weitgehend an Reiseanbieter ausgelagert werden», sagte der Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband der dpa.
«Hier hätte der Europäische Gerichtshof mehr Augenmaß walten lassen sollen, statt eine einseitige Entscheidung zu Lasten von Reiseanbietern zu fällen – zumal auch am Wohnort staatliche pandemiebedingte Grundrechtseinschränkungen galten.»
Genau dieser Punkt, nämlich, dass zur gleichen Zeit am Heimatort ähnliche Corona-Einschränkungen galten, spielt dem EuGH zufolge aber keine Rolle. Die Verbraucherzentrale NRW begrüßte die Entscheidung dagegen als ein positives Urteil für Verbraucherinnen und Verbraucher.
- Anzeige -Rechte der Reisenden
Es ist nicht das erste Mal, dass sich ein Gericht mit den Rechten von Reisenden während der Pandemie beschäftigt. Viele Verfahren drehen sich bislang um Rücktrittsfragen. Vor allem in den ersten Corona-Monaten haben Urlauber aus Sorge vor einer Ansteckung ihre Buchung zurückgezogen und blieben mitunter auf hohen Stornokosten sitzen. Ob solche Kosten in Anbetracht der Umstände gerechtfertigt sind, beurteilten die Gerichte zuletzt unterschiedlich.
Beispielfall
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Sommer den Fall einer 84-Jährigen mit Lungenproblemen. Sie durfte demnach von einer Donaukreuzfahrt im Juni 2020 kurzfristig zurücktreten und musste keine Stornokosten zahlen.
In einem anderen Fall haben die Karlsruher Richterinnen und Richter jedoch den EuGH eingeschaltet. Hier geht es darum, welcher Zeitpunkt für einen kostenlosen Rücktritt entscheidend ist – und welche Rolle etwa eine Reisewarnung spielt. Hier steht ein Urteil noch aus.
Bleib immer bestens informiert!
Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
Schon wieder keine S-Bahn auf der Stammstrecke! Wegen Bauarbeiten an dem neuen elektronischen Stellenwerk am Ostbahnhof, an den Gleisen, Weichen und Bahnhöfen kommt es vom 11. bis 14. Oktober wieder zu Stillstand an der Stammstrecke.
Dieses Wochenende findet der München Marathon statt. Es werden neue Rekordzahlen erwartet - Straßen werden abgesperrt und Busse umgeleitet.
Im diesjährigen Schwarzbuch des Steuerzahlerbunds sind wieder einige bayerische Fälle gelistet. Mit dabei sind Baumaßnahmen, bei denen Kosten aus dem Ruder gelaufen sind, aber auch kuriose Projekte.
Bei der «Fat Bear»-Wahl in Alaska kommt es auf die Rundungen der Meister im Lachsfressen an. Hatte Braunbärin Grazer gegen die massigen Männchen Chunk und 747 mit dem Spitznamen Jumbo Jet eine Chance?
Die Polizei erfasst einen Tempoverstoß auf der Autobahn, erst bei der Fotoauswertung fällt das ungewöhnliche Outfit des Fahrers oder der Fahrerin auf. Die Polizei findet es aber nicht zum Lachen.
B steht für Berlin, HH für Hamburg - und BEN? Künftig vielleicht für Bensheim. Das sieht eine Initiative vor, die für 320 mittelgroße Städte eigene Kennungen vorschlägt. Ist das realistisch?
Völlig überraschend tritt SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert zurück. Damit tauschen zwei der drei Ampelparteien ihre Führungsriege aus.
Diesn Wiesn 2024 geht zu Ende: Festleitung und Behörden sind zufrieden und sprechen von einem friedlichen und entspannten Oktoberfest.
Manche Festzelte haben beschlossen, das Einlösen der Wertmarken nur am selbigen Tag zu erlauben - andere hingegen ermöglichen das Einlösen bis zum 31.12.24 in den jeweils dazugehörigen Wirtschaften. Welche Zelte das wie regeln, wir sagen es dir!
Zum Ende des Sommers erwartet uns noch einmal ein großes Spektakel. Am 12. Oktober wird ein besonders heller Komet am Himmel zu sehen sein. Alle weiteren Infos, hier.
DESK
Culcha Candela live in München – 95.5 Charivari präsentiert die 'Monsta Tour 2025'! Erlebe die Berliner Kultband am 19. März 2025 im Zenith und sichere dir Tickets für eine unvergessliche Party mit Hits wie 'Monsta' und 'Hamma!'. Jetzt Tickets gewinnen!
Sichere dir den Münchner Ferienpass 2024/2025 und erlebe ein Jahr voller Spaß und Abenteuer! Mit tollen Ferienangeboten, kostenfreien Schwimmbadbesuchen und gratis MVV-Nutzung in den Sommerferien – perfekt für alle Kinder und Jugendlichen von 6 bis 17 Jahren. Jetzt online oder vor Ort erhältlich!
Ab Dezember gibt es bei der Bahn einige Preisänderungen. Nutze die Chance und buche bis 14. Dezember noch zu den alten Preisen!
Kürbisse gibt es in allen möglichen Farben und Formen. Eine große Auswahl des schmackhaften Herbstgemüses findest du zum Beispiel auf Kürbishöfen rund um München. Wir haben den Überblick für dich!
Hast du schon mal was richtig Cooles bei einer Versteigerung ergattert? Am 23. Oktober hast du wieder die Chance! Die MVG versteigert jede Menge Fundsachen, die in U-Bahn, Tram und Bus liegengeblieben sind.
Ab dem 18. Oktober kommt es wegen umfangreicher Gleisarbeiten zu Einschränkungen. Es gibt Ersatzverkehr mit Bussen. Alles, was du wissen musst, erfährst du hier!
München testet an der Kreuzung Landwehr- und Goethestraße eine "Rundum-Grün-Schaltung", die speziell für Fußgänger*innen gedacht ist. Alle Infos zu diesem Pilotprojekt und wie es für mehr Sicherheit sorgt, findest du hier!