Coronavirus in Bayern
Verfassungsgerichtshof weist Eilanträge gegen Teil-Lockdown ab
Stand 17.11.20 - 14:28 Uhr
0
Seit Beginn des zweiten Corona-Lockdowns erreichen den Bayerischen Verfassungsgerichthof mehrere Eilanträge gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen. Jetzt hat das Gericht ein Urteil ausgesprochen.
Foto: Shutterstock
Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Bevölkerung
München (dpa/lby) – Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat Eilanträge gegen den coronabedingten Teil-Lockdown im Freistaat abgewiesen.
- Anzeige -Keine Verletzung der Grundrechte
In einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung lehnten es die Richter ab, die neuen Vorschriften der bayerischen Corona-Verordnung per einstweiliger Anordnung außer Vollzug zu setzen. Es liege keine offensichtliche Verletzung von Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten der bayerischen Verfassung vor.
- Anzeige -Das Allgemeinwohl ist wichtiger als das des Einzelnen
Die achte bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung enthalte zwar erhebliche Verschärfungen, etwa eine vorübergehenden Schließung von Betrieben und sonstigen Einrichtungen.
Die Belange der Betroffenen müssten aber zurücktreten «gegenüber der fortbestehenden und in jüngster Zeit wieder erheblich gestiegenen Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen». Zudem verwiesen die Richter in ihrer Begründung auf eine drohende Überforderung der «personellen und sachlichen Kapazitäten des Gesundheitssystems».
- Anzeige -Corona-Maßnahmen bis Ende November
Zunächst befristet bis zum Monatsende gelten auch in Bayern strikte Kontaktbeschränkungen. Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie die Gastronomie mussten schließen, Veranstaltungen sind untersagt. Kommende Woche soll zwischen Bund und Ländern über eine mögliche Verlängerung und Verschärfung der Maßnahmen entschieden werden.
Der Verfassungsgerichtshof entschied nun zunächst, dass es nicht an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für die bayerische Verordnung fehle. Und daraus, dass das Infektionsschutzgesetz des Bundes derzeit überarbeitet werde, lasse sich auch nicht schließen, dass das Gesetz dem Parlamentsvorbehalt nicht genügen würde.
- Anzeige -Keine Verletzung der Berufsfreiheit
Die in der bayerischen Verfassung gewährleistete Berufsfreiheit sehen die Richter nicht offensichtlich verletzt. Es sei nicht offensichtlich, dass die Staatsregierung mildere und genauso wirksame Mittel gehabt hätte, um die Infektionsgefahr in bestimmten Bereichen zu minimieren.
Zudem seien «keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass die bayerische Staatsregierung ihrer Pflicht, die getroffenen Maßnahmen fortlaufend auf ihre Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen, nicht nachkäme».
Auch Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt
Auch das Gleichheitsgrundrecht sei nicht offensichtlich verletzt. Bei einem breiten Infektionsgeschehen wie derzeit dürfe die Staatsregierung «generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen (…), ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen». Die Richter billigten deshalb beispielsweise, dass Friseure vom «Verbot der Erbringung körpernaher Dienstleistungen» ausgenommen wurden.
Bleib immer bestens informiert!
Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
Wende im Münchner Univiertel: Kioskbetreiber ziehen ihre Klagen zurück. Ab dem 4. September 2026 gilt ab 22 Uhr wieder ein striktes Bierverkaufsverbot.
Dekolleté-Eklat auf dem Oktoberfest: Auf Druck der Stadt München mussten die traditionellen Pappmaché-Figuren am Teufelsrad züchtig übermalt werden - aus Sorge vor einem Wiesn-Verbot
Waymo plant fahrerlose Taxis in München: Erste Testfahrten starten bald, der öffentliche Robotaxi-Dienst soll Ende 2027 folgen.
Freibier in der Bräurosl: Das Festzelt sorgt auf der Wiesn 2026 für das gewisse Extra.
Mondfinsternis über Bayern: Warum sich frühes Aufstehen diesmal lohnt
Im Tierpark Hellabrunn leben jetzt Kirk-Dikdiks. Die Mini-Antilopen sind am Isar-Eingang zu sehen.
Italien plant 75 Euro Strafe für Fußgänger mit Smartphone auf der Straße. Noch ist die Regel nicht beschlossen.
Trinkgeld per Karte sorgt für Kritik: Viele Gäste fühlen sich durch Bezahlterminals unter Druck gesetzt.
Die Wiesn 2026 in München ist einen Monat vor dem Start gut vorbereitet. SWM und MVG sichern Strom, Trinkwasser und die Anreise zur Theresienwiese.
Neue Regeln in Laim: Welche S-Bahnen halten, wo ihr umsteigen müsst und was beim Ticket gilt.
DESK
Pendlerinnen und Pendler in München müssen sich in der zweiten Septemberwoche auf deutliche Einschränkungen im S-Bahn-Verkehr einstellen
Im Landkreis Augsburg startet ein Test: Essen und Medikamente kommen bald per Drohne.
Ein Mittelamerikanischer Tapir ist neu in Hellabrunn. Der seltene Bewohner lebt jetzt im Nashornhaus und wird dort aktuell an seine neue Umgebung gewöhnt.
Explosion in Augsburg: Zwei Verletzte, Bahnhof zeitweise gesperrt, Züge fahren inzwischen wieder.
Trotz Insolvenz gibt es für 1860-Fans Hoffnung: Der Spielbetrieb läuft weiter - und auch das Löwen-Wappen ist zurück.
Neue Regeln im September 2026: Das ändert sich bei Steuer, Bahn, Warntag und Einkaufen.
Der Münchner Wohnungsmarkt ist für viele der Endgegner. Grund genug, endlich groß darauf aufmerksam zu machen, dachte sich unser Moderator Thommy Berglmeir.








