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Corona-Pandemie

Testpflicht für alle Reiserückkehrer beschlossen

Stand 02.08.21 - 11:35 Uhr

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Schon ab Sonntag, 1. August wird sie gelten: eine Testpflicht für alle Reiserückkehrer. Das hat die Bundesregierung soeben beschlossen. Mehr Infos dazu hier.

Testpflicht für alle Reiserückkehrer beschlossen

Foto: Shutterstock

Strengere Einreise-Regeln ab Sonntag, 1. August

Berlin (dpa) – Für Rückkehrer aus dem Sommerurlaub wird schon ab diesem Sonntag, 1. August 2021, eine neue Testpflicht zum Schutz vor einer Corona-Ausbreitung greifen. Das hat das Bundeskabinett am Freitag beschlossen – noch kurz vor dem Ende der großen Ferien in den ersten Bundesländern.

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Diese Reiserückkehrer müssen sich künftig testen lassen

Ab Sonntag müssen alle ab 12 Jahren bei der Einreise belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder eben einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gibt es bisher schon für alle Flugpassagiere.

Extra-Aufwand bedeuten die neuen Vorgaben somit vor allem für Menschen, die keine vollständige Impfung haben, was auch die meisten älteren Kinder betrifft. 

Spahn warb angesichts des inzwischen schwächeren Andrangs auf Impfungen in Deutschland denn auch noch einmal für den praktischen Nutzen. Reisen sei mit Impfung generell leichter. Geimpfte sparten sich Tests und müssten grundsätzlich nicht in Quarantäne. «Das Impfangebot an alle im Sommer steht. Wir haben genügend Impfstoff.»

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Bei Virusvariantengebieten benötigt künftig jeder einen Test

Allerdings soll künftig eine Testpflicht ohne Ausnahmen für alle gelten, die aus Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten kommen. Dann ist immer ein Testnachweis notwendig. «Ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis sind in diesem Fall nicht ausreichend», heißt es in der Endfassung der Verordnung, die in der Regierung abgestimmt wurde.

Einfache Risikogebiete fallen weg

Künftig soll es statt drei nur noch zwei Kategorien für weltweite Regionen mit höherem Risiko geben: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Als Hochrisikogebiete gelten Regionen mit besonders hohen Fallzahlen. Ein Indiz: eine Sieben-Tage-Inzidenz von «deutlich mehr als 100». Betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren wie Testraten und Klinikfälle. Die Stufe des «einfachen» Risikogebiets mit mehr als 50 gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen entfällt. Bisher gab es auch die mittlere Stufe der «Hochinzidenzgebiete» mit Sieben-Tage-Inzidenz über 200.

Urlauber aus Risikogebieten müssen sich weiter beim amtlichen digitalen Einreiseportal anmelden. Auch Test-, Impf- oder Genesenennachweise sind dort hochzuladen, sobald man sie hat.

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Grenzkontrollen wohl stichprobenartig

Generell – egal ob Risikogebiet ode rnicht – muss man künftig den jeweiligen Nachweis bei der Einreise dabei haben und bei «stichprobenhaften» Überprüfungen durch die Behörden vorlegen. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Start zeigen, in grenzüberschreitenden Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. Direkte Grenzkontrollen aller einreisenden Autos sind nicht vorgesehen – man soll aber zumindest mit Überprüfungen rechnen müssen.

Für Bayern kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verstärkt Stichproben und Kontrollen mittels Schleierfahndung an. Die Gesundheitsämter sollten außerdem 20 Prozent der digitalen Einreiseanmeldungen überprüfen, sagte er dem Magazin «Der Spiegel».

Corona-Ansteckungen, die wahrscheinlich auf Reisen passiert sind, spielen laut Robert Koch-Institut (RKI) eine zunehmende Rolle beim Infektionsgeschehen in Deutschland. Als wahrscheinliche Infektionsländer in den betrachteten Wochen vom 28. Juni bis 25. Juli wurden Spanien, die Türkei und die Niederlande am häufigsten genannt, vor Kroatien und Griechenland. Der Großteil der Corona-Übertragungen finde aber weiter im Inland statt – die Rede ist von mindestens 81 Prozent.

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