Corona-Lockerungen
Sport und Freizeit – das ist jetzt wieder erlaubt
Stand 06.05.20 - 17:58 Uhr
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Seit 6. Mai gibt es in Bayern keine Ausgangsbeschränkungen mehr. Was darf ich nun im meiner Freizeit wieder unternehmen? Und welchen Sport darf ich ausüben? Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Foto: Shutterstock
Liste: Diese Freizeitaktivitäten darfst du jetzt wieder ausüben
Sport in Corona-Zeiten – Was ist erlaubt? Was bleibt verboten?
Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen in Gebäuden und deren Nutzung bleibt weiterhin untersagt. Auch Fitnessstudios sowie Hallen- und Freibäder müssen nach wie vor geschlossen bleiben.
Generell gilt beim Sporteln an der frischen Luft: Physische Kontakte sind auf das absolut notwendige Minimum zu begrenzen und der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Der Sport darf nur allein oder allenfalls in Kleingruppen von bis zu fünf Personen ausgeübt werden, Zuschauer sind nicht zugelassen.
- Anzeige -Welche Sportarten sind zur Zeit erlaubt?
Einige Individual-Sportarten an der frischen Luft sind aber wieder möglich – auch auf öffentlichen oder privaten Freiluftanlagen. So können ab Montag, den 11. Mai, kontaktfreie Sportarten wie zum Beispiel Tennis oder Badminton, Leichtathletik oder Golf wieder aufgenommen werden. Zu den Voraussetzungen gehört dabei, dass weder Umkleidekabinen noch Nassbereiche genutzt werden. Auch Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume an den Sportstätten sollen bis auf Weiteres geschlossen bleiben. In öffentlichen Gewässern darf Wassersport betrieben werden, Schwimmen ebenso wie Rudern oder Segeln.
Ausflüge und Freizeitaktivitäten – Was ist erlaubt? Was bleibt verboten?
Darf ich eine Motorradtour machen?
Gute Nachrichten für alle Biker: der Wegfall der allgemeinen Ausgangsbeschränkungen macht Motorradtouren in Bayern ab sofort wieder möglich!
- Anzeige -Bayerns Innenminister Herrmann: "Es gibt keinen Anlass mehr, den Bikern eine Spritztour zu untersagen. Wir können das für die Motorradfahrer mit Blick auf das Infektionsgeschehen und mit Blick auf die Belastung der Rettungskräfte jetzt mit bestem Gewissen wieder zulassen.“ Wichtig sei allerdings weiterhin, die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot zu wahren, etwa bei einer Pause im Rahmen der Motorradtour.
[MD_Portal_Script ScriptID="9217250" location="leftALone"]Darf ich wieder zum Wandern in die Berge?
Ja! Auch Wandertouren und Ausflüge in die Berge sind nun wieder erlaubt. Der Deutsche Alpenverein (DAV) hält Bergtouren in den Alpen und Wanderungen im alpinen Raum unter bestimmten Voraussetzungen wieder für möglich. Eine wichtige Voraussetzung sei, dass sich Wanderer eigenverantwortlich an die weiterhin geltenden Abstandsregeln halten. Außerdem sollten nur ungefährliche Strecken genutzt und auf Großgruppen verzichtet werden. Und: die unter Wanderern beliebte Tradition der "Gipfelbussis" sei zu unterlassen.
Freizeiteinrichtungen – was hat wieder geöffnet?
Darf mein Kind wieder auf den Spielplatz?
- Anzeige -Seit dem 6. Mai haben die Spielplätze unter freiem Himmel wieder geöffnet. Kinder dürfen sich dort aufhalten, sofern sie von Erwachsenen begleitet werden. Diese sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf einen ausreichenden Abstand der Kinder zu achten. Bolzplätze sind übrigens keine Spielplätze im Sinne der Verordnung.
Eine Gesamtübersicht zu allen Freizeiteinrichtungen, die wieder öffnen dürfen, findest du hier.
Wie sieht es mit einem Besuch im Zoo oder Museum aus?
Ansonsten dürfen ab Montag, den 11. Mai, auch wieder Museen, Bibliotheken und Galerien öffnen. Und auch Zoos wie der Tierpark Hellabrunn in München dürfen ihre Außenanlagen wieder aufmachen. Natürlich muss trotzdem auch hierbei überall der Abstand eingehalten werden.
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