Coronavirus in Deutschland
RKI veröffentlicht neue Vorgaben für «Genesene» und Quarantäne: das gilt jetzt
Stand 17.01.22 - 14:47 Uhr
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Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, galt bisher sechs Monate lang als "genesen". Das RKI hat jetzt Änderungen beschlossen, die bereits seit dem 15. Januar 2022 gilt. Auch für Quarantäne und Isolation gelten neue Regeln.
© Foto: shutterstock
"Genesen-Status" und Quarantäne-Zeit verkürzt
Angesichts der aktuellen Corona-Lage, hat das Robert Koch-Institut (RKI) seine Empfehlungen und Vorgaben zu Quarantäne, Isolation und dem "Genesen-Status" überarbeitet. So soll verhindert werden, dass wegen der Omikron-Variante zu viele Menschen gleichzeitig in Quarantäne sind und damit in den Systemrelevanten Berufen und der Wirtschaft fehlen.
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RKI veröffentlicht neue Empfehlung zu Quarantänezeiten
Nach den von Bund und Ländern beschlossenen Änderungen bei Corona-Quarantäneregeln hat das Robert Koch-Institut (RKI) neue Empfehlungen veröffentlicht. Sie gelten ebenfalls ab 15. Januar 2022.
Generell sollen sich die Quarantänezeiten für Kontaktpersonen von Infizierten und die Isolierung, wenn man selbst erkrankt ist, an einer "Sieben-Tage-Regel" orientieren:
- Sie enden nach sieben Tagen, wenn man sich dann mit einem negativen PCR- oder Schnelltest "freitestet". Für das Ende einer Isolierung muss man zuvor auch noch 48 Stunden ohne Symptome sein.
- Ohne abschließenden Test sollen Quarantäne und Isolierung jeweils zehn Tage dauern.
- Künftig sind unter anderem "Geboosterte" mit Auffrischungsimpfung von einer Quarantäne als Kontaktperson von Infizierten ausgenommen.
+++ Hier nachlesen: Wer gilt in Bayern aktuell als geboostert? +++
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"Genesen-Status" von sechs auf drei Monate verkürzt
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am Wochenende neue Vorgaben veröffentlicht, wie lange der Genesenen-Staus in Zukunft gilt. Bislang galt man nach einer Corona-Infektion 6 Monate (180 Tage) lang als "genesen". Das ändert sich jetzt – der Status als Genesener wird auf drei Monate verkürzt. Nach Ablauf dieser Zeit wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen.
Das gilt jetzt für Genesenen-Nachweise:
Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen:
- 1. Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels PCR-Test erfolgt sein.
UND
- 2. das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
UND
- 3. das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
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