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Coronavirus in Deutschland

Nach Bund-Länder-Gipfel: So geht es in den nächsten Wochen weiter

Stand 04.03.21 - 10:10 Uhr

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Der Lockdown wird grundsätzlich bis zum 28. März verlängert, allerdings mit vielen Öffnungsmöglichkeiten je nach Infektionslage. Das haben Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder in Berlin vereinbart.

Nach Bund-Länder-Gipfel: So geht es in den nächsten Wochen weiter

Foto: shutterstock

Lockdown verlängert aber Lockerungen in Sicht

Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird angesichts weiter hoher Infektionszahlen grundsätzlich bis zum 28. März verlängert.

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Allerdings soll es je nach Infektionslage viele Öffnungsmöglichkeiten geben. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länder-Ministerpräsidenten in Berlin in mehr als neunstündigen Verhandlungen beschlossen.

Vereinbart wurde eine stufenweise Öffnungsstrategie mit eingebauter Notbremse: Führen in einer Region einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen, werden dort automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen.

Merkel betont: «Der Frühling 2021 wird anders sein als der Frühling vor einem Jahr.» Inzwischen habe man bei der Bekämpfung der Pandemie zwei starke Helfer: die Impfstoffe und die erweiterten Testmöglichkeiten.

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Das sind die neuen Beschlüsse von Bund und Ländern:

  • Der Lockdown wird bis zum 28. März verlängert.
  • Ab dem 8. März werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Dann sind wider Treffen von zwei Haushalten erlaubt mit maximal fünf Personen. (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt)
    • Paare die nicht zusammen leben, werden trotzdem als ein Haushalt gezählt.
    • Bei einer Inzidenz von unter 35 können sich auch drei Haushalte treffen. Hier gilt maximal zehn Personen – Kinder unter 14 werden nicht gezählt)
    • Bei einer Inzidenz von über 100 (an 3 aufeinander folgenden Tagen) sind wieder nur Treffen mit einer haushaltsfremden Person erlaubt. (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt)
  • Buchhandlungen dürfen wieder öffnen.
  • Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen wieder öffnen.

Die Impfungen sollen beschleunigt werden und ab Ostern soll beim Hausarzt geimpft werden. Der Abstand zwischen 1. und 2. Impfung wird maximal ausgeschöpft um mehr Menschen schnell impfen zu können. Der AstraZenca wird auch für über 65-Jährige zugelassen.

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Weitere Lockerungen – abhängig von der Inzidenz – ab 8.März möglich:

Bei einer stabilen Inzidenz von unter 50:

  • Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von 10 qm pro Kunde für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und für jede weiteren 20 qm pro Kunde.
  • die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
  • kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100:

  • Öffnung des Einzelhandels für Kunden mit Termin ("Click&Meet"), und fest begrenzten Zeitraum sowie mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung.
  • die Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung.
  • Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen


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Weitere Lockerungen – abhängig von der Inzidenz – ab 22. März möglich:

Bei einer 14 Tage unter Inzidenz 50:

  • die Öffnung der Außengastronomie
  • die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

Bei einer 14 Tage unter Inzidenz 100:

  • Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung
    • Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.
  • die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell oder Selbsttest.
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen.

Achtung: Wie Bayern diese Beschlüsse umsetzt und was hier gilt, wir das Bayerische Kabinett am Donnerstag (04. März) beschließen.

Mit Material der dpa


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