Coronavirus in Bayern
Mundschutz, Geschäfte und Kontaktsperren: Das ändert sich ab heute
Stand 20.04.20 - 12:41 Uhr
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Nach gut einem Monat Corona-Ausnahmezustand in Bayern werden nun die ersten Auflagen gelockert. Was sich ab heute, 20. April, ändert, findest du hier im Überblick.

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Bayerns Corona-Regeln im Überblick
Es ist gar nicht so einfach, den Überblick über die aktuell geltenden Bestimmungen in der Corona-Pandemie zu behalten. Wir haben für dich die Lockerungen, die ab heute, 20. April, gelten, zusammengefasst:
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Es gilt Maskengebot im ÖPNV und beim Einkaufen
An sofort gilt in München und ganz Deutschland ein sogenanntes Maskengebot. D.h. jeder sollte beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln dringend eine Maske tragen. Dafür braucht man aber keine! medizinische Maske, es reicht ein Mund-Nase-Schutz, den man Zuhause selbst nähen kann.
Ab dem 27. April gibt es dann eine Maskenpflicht in Bayern, vor allem beim Einkaufen und im ÖPNV.
Bau- und Gartenmärkte dürfen öffnen
Ab heute, 20. April, dürfen in Bayern die Baumärkte und Gartencenter wieder öffnen. Auch hier gelten strengen Auflage: Der Mundschutz sollte getragen werden, der Mindestabstand von 1,5m muss eingehalten werden und es wird Einlasskontrollen geben, damit sich nicht zu viele Kunden gleichzeitig in den Geschäften aufhalten.
- Anzeige -Lockerung der Kontaktbeschränkung
Ab heute, 20. April, darf man sich im Freien auch mit einer haushaltsfremden Person treffen. Die Erleichterung gilt nur für Sport und Bewegung an der frischen Luft – auch Spaziergänge. Es dürfen immer nur zwei Personen zusammen sein und der Mindestabstand von 1,5m muss eingehalten werden.
In den nächsten Wochen wird es noch weitere Lockerungen geben, hier die Liste.
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