Oberstes bayerisches Verwaltungsgericht bestätigt
München muss am Mittleren Ring vorläufig zurück zu Tempo 30
Stand 24.02.26 - 09:33 Uhr
Die Stadt scheiterte mit einem Antrag, den Vollzug auszusetzen, bis der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden hat.
© Foto: Sven Hoppe/dpa (Archivbild)
Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs
München (dpa/lby) – München muss an der Landshuter Allee zumindest vorübergehend wieder Tempo-30-Schilder aufhängen. Die Stadt scheiterte mit einem Antrag auf Aussetzung dieser vom Verwaltungsgericht angeordneten Maßnahme vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), wie dieser mitteilte. Über die Frage, ob Tempo 30 auf Dauer bleibt, hat das Gericht damit aber noch nicht entschieden.
- Anzeige -Der Streit um Einschränkungen für Autofahrer auf der vielbefahrenen Bundesstraße im Nordwesten Münchens für sauberere Luft schwelt schon seit Jahren. Die Deutsche Umwelthilfe hatte vor Gericht Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoß erstritten. Die Stadt wollte weitere Fahrverbote durch Tempo 30 statt Tempo 50 umgehen.
Im Januar hatte Oberbürgermeister Dieter Reiter das Tempolimit dort aber wieder auf 50 erhöhen lassen – unter Verweis auf eine Prognose, der zufolge auch mit der Rückkehr zum schnelleren Fahren keine Grenzwerte für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid mehr gerissen würden. Dagegen hatten Anwohner mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Die Stadt wiederum legte dagegen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde ein und beantragte, die Aussetzung der Entscheidung aus der niedrigeren Instanz bis zur Entscheidung über die Beschwerde. Dies lehnten die Richter nun aber ab.
Voraussetzungen für Aussetzung nicht gegeben
Eine Aussetzung komme «komme nur ausnahmsweise in Betracht», heißt es vom BayVGH. Die Voraussetzungen dafür seien aber nicht erfüllt, denn die Landeshauptstadt habe bisher nicht dargelegt, warum der Beschluss des Verwaltungsgerichts offensichtlich rechtswidrig sein sollte. Die dort geäußerten Bedenken zur Prognose der Stadt zur Schadstoffentwicklung seien nicht von
der Hand zu weisen. Zudem würden auch keine vollendeten Tatsachen geschaffen, da die Beschilderung ja jederzeit wieder geändert werden könne.
Auch der Verweis auf eine Verschwendung von Steuergeldern half der Stadt nicht. Deren Ursache habe sie nämlich durch die Änderung von Tempo 30 auf 50 vor Abschluss des Verfahrens zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans selbst gesetzt.
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