Coronavirus in München
München verhängt stadtweites Alkoholverbot
Aktualisiert 10.12.2020 - 16:17 Uhr
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Wegen der steigenden Corona-Zahlen in München beschließt die Stadt ein stadtweites Alkoholverbot. Hier die neue Regelung im Überblick.
© Foto: shutterstock
Kein Glühwein und Co. im Freien in ganz München
Die Stadt München untersagt ab sofort im gesamten Stadtgebiet und ganztägig den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum. Der Verkauf von Glühwein zum vor Ort Trinken erübrigt sich damit stadtweit, weil nirgendwo mehr Alkohol draußen getrunken werden darf.
- Anzeige -Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: „Dieser Schritt ist erforderlich, weil es trotz eindringlicher Appelle angesichts steigender Infektionszahlen in der ganzen Stadt zu Menschentrauben vor Glühweinverkaufsstellen kommt. Beim Glühweintrinken werden weder Abstände eingehalten noch Masken getragen.“
München setzt neue Verordnung des Freistaats um
Die Verordnung des Freistaats legt leider kein allgemeines Konsumverbot im öffentlichen Raum fest und trägt es stattdessen den Kommunen auf, einzelne Orte festzulegen. Das führt in der Praxis zu Glühwein-Hopping zu noch erlaubten Trinkzonen. Dem lässt sich allein durch ein Komplettverbot begegnen.
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Im August ist die Landeshauptstadt bei deutlich niedrigeren Infektionszahlen mit einem stadtweiten nächtlichen Alkoholverbot vor Gericht gescheitert. Jetzt zwingt der Freistaat die Stadt München, bei deutlich höheren Infektionszahlen, zu einem weiteren Anlauf.
"Das hätte sich mit einer klaren bayernweiten Regelung vermeiden lassen.“, so Kreisverwaltungsreferent Böhle.
Ausgangsbeschränkungen in ganz Bayern
Die Landeshauptstadt weist im Übrigen erneut darauf hin, dass nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in ihrer aktuellen Fassung bis zum 5. Januar rund um die Uhr Allgemeine Ausgangsbeschränkungen gelten, das Verlassen der eigenen Wohnung also nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt ist. Ebenso sind Veranstaltungen, Ansammlungen und öffentliche Festivitäten landesweit untersagt.
- Anzeige -Zusätzliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr in München
Weil in München außerdem die 7-Tage-Inzidenz von 200 laut RKI überschritten wurde, ist von 21 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung bis auf wenige strikte Ausnahmen untersagt – es gilt eine nächtliche Ausgangssperre.
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