Corona Lockerungen Bayern
Liste: Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Bayern ab 22. Juni
Stand 19.06.20 - 16:47 Uhr
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Ab Montag, 22. Juni, treten erneut weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Bayern in Kraft. Wir haben für dich eine Liste und weitere Informationen zusammengestellt.
Foto: Shutterstock
Was ist ab Montag wieder erlaubt, was hat geöffnet?
Am Mittwoch, 17. Mai, wurde die Personenbeschränkung im privaten Raum in Bayern aufgehoben. Auch im öffentlichen Raum dürfen sich ab sofort bis zu 10 Personen miteinander treffen. Außerdem wurde eine Reihe weiterer Lockerungen ab dem 22. Juni beschlossen. Welche das genau sind und welche dich in München betreffen findest du hier.
- Anzeige -Hochzeiten und Familienfeiern mit bis zu 100 Personen
Ab Montag, 22. Juni, dürfen "Veranstaltungen" mit 50 Personen in Innenräumen, 100 Personen im Freien stattfinden – das gilt für Hochzeiten, Familienfeiern, Beerdigungen aber auch betriebliche Feiern, Vereinssitzungen oder Schulfeiern.
Kulturveranstaltungen mit mehr Besuchern
Für Kultur- und Kunstveranstaltungen wird ab dem kommenden Montag, 22.06, die Personenanzahl erhöht. In Innenräumen sind 100 Besucher und im Freien bis zu 200 Besucher erlaubt. Die Sitzplätze müssen jedoch fest zugewiesen und gekennzeichnet sein. Die Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen.
[MD_Portal_Script ScriptID="9217250" location="leftALone"]Hallenbäder und Thermen öffnen wieder
Auch Hallenbäder und Thermen dürfen ab dem 22. Juni wieder Besucher empfangen. Hotelschwimmbäder, so wie Wellness- und Sauna-Angebote sind ab diesem Zeitpunkt auch wieder erlaubt. Infos zu den Hallenbädern in München findest du hier.
Längere Öffnungszeiten in der Gastronomie
Ab Montag, 22. Juni hätte die Sperrstunde von 22 Uhr auf 23 Uhr verlängert werden sollen. Nach einem Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am Freitagmittag, könnte sie jedoch jetzt ganz entfallen. Alle Infos dazu, findest du hier.
- Anzeige -Besucheranzahl in Freizeiteinrichtungen verdoppelt sich
Ab kommenden Montag, 22.Juni, dürfen in Geschäften, Freizeiteinrichtungen, Zoos usw. wieder doppelt so viele Menschen sein wie bisher – es reichen dann 10qm statt bisher 20qm pro Kunde/Besucher.
Auch Gruppenreisen sind wieder erlaubt
Ab dem 22. Juni sind auch Gruppenreisen wieder erlaubt. In Reisebussen darf dann wieder jeder Platz besetzt werden mit.
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