Reparatur
Europaparlament stimmt für «Recht auf Reparatur»
Stand 23.04.24 - 16:16 Uhr
Das Recht auf Reparatur soll kommen - dafür hat das Europaparlament heute mit großer Mehrheit gestimmt. Damit sollen Produkte länger nutzbar bleiben,
©Sebastian Willnow/dpa
Produkte sollen länger nutzbar bleiben
Straßburg (dpa) – Kühlschränke, Handys, Staubsauger – wenn solche Geräte kaputtgehen, muss der Hersteller sie unter Umständen künftig reparieren. Eine große Mehrheit der Europaabgeordneten stimmte für das sogenannte Recht auf Reparatur. Damit soll gewährleistet werden, dass bestimmte Produkte länger genutzt werden und weniger Müll produziert wird.
- Anzeige -Derzeit ist es oft günstiger, sich ein neues Produkt zu kaufen, als das alte reparieren zu lassen. Das soll sich ändern. Künftig sollen sich Verbraucherinnen und Verbraucher für die Beseitigung von Mängeln direkt an die Hersteller wenden können.
Recht auf Reparatur: TÜV-Verband begrüßt die Neuerung
Johannes Kröhnert, Leiter Büro Brüssel des TÜV-Verbands, sagt dazu: ‚Das Recht auf Reparatur ist ein Wegbereiter für die europäische Kreislaufwirtschaft. Die Verpflichtung der Hersteller, Reparaturen zu ermöglichen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Konsumgesellschaft. Verbraucher:innen müssen in Zukunft defekte Produkte nicht mehr zwangsläufig ersetzen, sondern können diese reparieren lassen – auch bei herstellerunabhängigen Reparaturwerkstätten.
So kann die lineare Wirtschaft beendet und ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen geschaffen werden. Die Lebensdauer der Produkte wird verlängert, erhebliche Mengen an Abfall werden vermieden und die Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffen wird reduziert.‘
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