Coronavirus in Deutschland
Lauterbach und RKI einig: Quarantänezeit soll geändert werden
Stand 31.03.22 - 09:15 Uhr
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Ab Sonntag soll mit allgemeinen Maskenpflichten und anderen Vorgaben Schluss sein – vielen Warnungen zum Trotz. Zwischen Bund und Ländern knirscht es beim Corona-Kurs. Bei Quarantänezeiten tut sich etwas.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat Vorschläge seines Ministeriums und des Robert Koch-Instituts zu erneuten Änderungen bei den Quarantäne- und Isolationsregeln angekündigt.
Kostenlose Schnelltests sollen bis Sommer bleiben
In der aktuellen Corona-Welle in Deutschland mit vielen, aber meist leichteren Infektionen sollen die Quarantäneregeln vereinfacht werden. Die Dauer soll generell auf fünf Tage verkürzt werden, wie ein Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) vorsieht.
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Das Konzept, das an die Länder verschickt wurde, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Kurz vor dem Ende der meisten Alltagsauflagen schwelt der Streit über mehr Schutzregeln in Regionen mit kritischer Lage weiter. Das Angebot kostenloser Bürgertests bleibt bis in den Frühsommer bestehen.
Kürzere Quarantäne: Personalausfälle vermeiden
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte in Berlin, die Vorgaben zu Absonderungen seien in der jetzigen Welle nicht wirklich praktikabel. Es gehe darum, dies pragmatisch zu lösen. Ziel sei, dass man mit einer neuen Regelung in der nächsten Woche arbeiten könne. Hintergrund ist auch, angesichts vieler Infektionen Personalausfälle vor allem in wichtigen Versorgungsbereichen zu vermeiden.
Künftig sollen Isolierungen, wenn man selbst infiziert ist, noch fünf Tage dauern, wie aus dem Vorschlag hervorgeht. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und – beginnend nach fünf Tagen – wiederholt Tests oder Selbsttests zu machen. Zudem soll «keine strenge Isolierung» mehr vorgegeben werden. Eine formelle Anordnung des Gesundheitsamtes, die häufig jetzt schon nicht mehr erfolgt, soll entfallen. Bisher dauern Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test frühestens nach sieben Tagen enden.
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Auch die Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten soll dem Vorschlag zufolge künftig noch fünf Tage dauern und muss nicht mehr eine «strenge Quarantäne» sein. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Pflege soll demnach ebenfalls die Fünf-Tage-Regel gelten. Für das Beenden einer Isolierung wegen einer Infektion sieht der Vorschlag vor, dass man zuvor 48 Stunden ohne Symptome sein muss. Zudem soll man einen negativen Test vorlegen müssen, der frühestens am fünften Tag abgenommen werden kann.
Kostenlose Schnelltests bis Ende Juni
Im Kampf gegen mehr Ansteckungen wird das Angebot kostenloser Schnelltests für alle verlängert. Die vorerst bis 30. März geltende Testverordnung, die auch die Bürgertests regelt, bleibt nun bis einschließlich 29. Juni in Kraft. Das sehen Verordnungsänderungen vor, die am Mittwoch im Bundesanzeiger verkündet wurden. Damit haben weiterhin alle Bürger auch ohne Symptome Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche an Teststellen durch geschultes Personal.
Im Streit um den weiteren Corona-Kurs trat Lauterbach Vorbehalten vieler Länder gegen den neuen Rechtsrahmen für weitergehende Vorgaben in sogenannten Hotspots entgegen. «Man mag das Gesetz mögen oder nicht, aber es ist juristisch sauber gemacht, so dass es umsetzbar wäre. Es sollte viel mehr genutzt werden.» Der Minister nannte es «beklagenswert und falsch», dass sehr viele Länder nun nicht von der Hotspot-Regel Gebrauch machten, in denen er dies angemessen fände. Eine Überlastung des Gesundheitswesens als Voraussetzung dafür sei begründbar. Er sei überzeugt, dass flächendeckende Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg rechtlich Bestand haben würden.
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Nur zwei Länder wenden Hotspot-Regel an
Nur diese beiden Länder wollen vorerst die Regel anwenden, die in regionalen Hotspots schärfere Auflagen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln erlaubt, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt. Andere Länder hatten moniert, dass eine Anwendung wegen zu unsicherer rechtlicher Vorgaben im Bundesgesetz nicht möglich sei. Grundsätzlich sieht das von der Ampel-Koalition geänderte Infektionsschutzgesetz ab diesem Sonntag nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben etwa zu Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Bussen und Bahnen sowie Tests beispielsweise in Schulen vor.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verteidigte erneut die Hotspot-Regel. Sie gebe den Ländern die nötigen Instrumente, wenn die medizinische Versorgungslage vor Ort nicht mehr gewährleistet sein sollte. «Das sind bewusst hohe Hürden, damit wir von den pauschalen und flächendeckenden massiven Freiheitseinschränkungen wegkommen», sagte er der «Rheinischen Post». Das Gesundheitsministerium hob indes erneut hervor, dass Hotspots nicht nur Städte und Landkreise umfassen könnten, sondern ausdrücklich auch ganze Bundesländer.
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Lauterbach glaubt an allgemeine Impfpflicht
Lauterbach äußerte sich zuversichtlich, dass ein Kompromiss für die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht erreicht werden kann. Nach seiner Kenntnis werde an einem gemeinsamen Vorschlag gearbeitet. Er rechne damit, dass er sein Ministerium in den nächsten Tagen erreiche, so dass möglicherweise ein gemeinsamer Entwurf formuliert werden könne. Die Kompromisslinien, die sich abzeichneten, seien überzeugend und klug. Nähere Angaben machte dazu er nicht.
Der Bundestag soll am Donnerstag kommender Woche (7. April) ohne sonst übliche Fraktionsvorgaben darüber entscheiden, Mehrheiten waren aber noch ungewiss. Den größten Rückhalt hat ein Entwurf einer Abgeordnetengruppe für eine Impfpflicht ab 18 Jahren, den auch Lauterbach und Kanzler Olaf Scholz (SPD) unterstützen. Daneben gibt es einen Entwurf einer Gruppe für eine Beratungspflicht und eine mögliche Impfpflicht ab 50 Jahren. Ein weiterer Gruppenantrag lehnt eine Impfpflicht ab. Auch Union und AfD haben Anträge vorgelegt.
Mit Material der dpa
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