Coronavirus in Bayern
Jetzt reagiert die bayerische Staatsregierung auf 2G-Urteil
Stand 20.01.22 - 08:54 Uhr
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Die 2G Regel für den Einzelhandel wird in Bayern vorläufig außer Kraft gesetzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab dem Eilantrag der Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt.
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Staatsregierung setzt 2G-Regel für Handel nach Urteil komplett aus
München (dpa) – Die Staatsregierung will nach einem vorläufigen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) die 2G-Regel im Einzelhandel nicht weiter anwenden. «Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung», teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung am Mittwoch mit.
- Anzeige -Bayern sei mit der Zugangsbeschränkung auf Genesene und Geimpfte (2G) im Handel einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt, «aber wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative». Herrmann betonte zudem: «Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz.»
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern stattgegeben und die 2G-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt. Als Begründung führte das Gericht an, dass aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit ihrer nicht abschließenden Aufzählung nicht klar genug hervorgehe, welche Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs von der 2G-Regelung ausgenommen seien und welche nicht.
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