Urlaubsregeln in Corona-Zeiten
Italien-Urlaub: Maskenpflicht im Auto
Stand 22.07.20 - 11:54 Uhr
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Das Reisen nach Italien ist seit dem 3. Juni wieder möglich. Was du jedoch bei der Autofahrt nach Italien beachten musst, erfährst du hier.
Foto: Pixabay
Diese Regeln gelten im Auto in Italien
Im Auto in Italien gelten andere Regeln als in Deutschland. Denn in Italien muss dann eine Maske im Auto getragen werden, wenn die Personen nicht im gleichen Haushalt leben. Aber auch die Abstandsregelungen müssen beachten werden.
- Anzeige -Die Anzahl der Mitfahrer ist somit begrenzt. In einer Sitzreihe dürfen nur zwei Personen sitzen, so das italienischen Außenministerium. Um den Abstand einzuhalten, dürfen diese nur auf den an der Seite gelegenen Sitzplätzen sitzen. Auch auf dem Beifahrersitz darf niemand sitzen.
Das bedeutet, dass bei einem Fünfsitzer Auto nur drei Personen mitfahren können. Sofern alle Personen aus dem gleichen Haushalt kommen, gelten keine Maskenpflicht und keine Abstandsregelungen. Motorradfahrer dürfen nur mit einer Person aus dem gleichen Haushalt mitnehmen.
Es gelten regionale Unterschiede in Italien
In den verschiedenen Regionen Italiens gibt es Unterschiede bezüglich der Personenbeschränkung im Auto, so der ADAC. Denn in Südtirol, Friaul und Venetien gelten keine Beschränkungen der Personenanzahl. Sofern die Mitfahrer im Auto nicht aus demselben Haushalt kommen, so muss der Fahrer eine Maske tragen.
[MD_Portal_Script ScriptID="9217250" location="leftALone"]In Trentino darf sogar auf die Maskenpflicht und Abstandsregel verzichtet werden, wenn du mit deinem Partner und guten Freunden von euch unterwegs bist. In dem Ort sind enge Kontaktpersonen, Partner und Personen aus dem gleichen Haushalt miteinander gleichgestellt.
Hohe Geldstrafe bei Verstoß
Der ADAC schreibt, es sei eventuell möglich, dass sich die Regelungen innerhalb der Provinzen in den einzelnen Regionen Italiens voneinander unterscheiden. Bei einem Verstoß gegen die Corona-Regelungen im Auto drohen hohe Geldstrafen bis zu tausenden von Euros. Auch die Weiterfahrt kann verboten werden.
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