Fragen und Antworten
Informationen für Corona-Betroffene in München
Stand 29.10.20 - 12:44 Uhr
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Jeder weiß: wer Corona hat muss sich in Quarantäne begeben. Doch wie genau funktioniert das? Was gilt für Kontaktpersonen? Und was mache ich mit meinem Hund? Alle wichtigen Infos haben wir hier für dich zusammengefasst.
Foto: Shutterstock
Was ist nach einem positiven Testergebnis zu tun?
Immer mehr Personen in und um München infizieren sich mit dem Corona-Virus. Alle wichtigen Informationen f
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Was muss ich als Corona positiv getestete Person beachten?
Wenn du positiv auf das Corona-Virus getestet wurdest, musst du dich umgehend 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Ebenso solltest du dich von Familienangehörigen in deinem Haushalt isolieren. Auch deine Familienangehörigen oder WG-Mitbewohner müssen 14 Tage zu Hause in Quarantäne bleiben. Sobald du erfährst, dass du Corona-positiv bis musst du all deine Kontaktpersonen informieren. Das hilft dabei das Infektionsgeschehen vorzubeugen und nachzuvollziehen.
Wann beginnt bzw. endet meine häusliche Quarantäne?
- Wenn du keine Corona-Symptome vorweist und trotzdem positiv getestet wurdest, dann giltst du als asymptomatisch. In diesem Fall gilt das Datum deines positiven Tests als Tag 0 der Quarantäne.
- Wenn du Anzeichen einer Corona-Erkrankung zeigst, dann beginnen deine 10 Tage Quarantäne ab dem Beginn dieser Krankheitszeichen.
- Deine Quarantäne als positiv getestete Person kann nur beendet werden, wenn du mindestens 48h ohne Symptome warst. Das Gesundheitsamt ruft alle positiv getestete Personen an und entlässt diese aktiv aus der Quarantäne nach 10 Tagen oder später, falls Krankheitssymptome noch gezeigt werden.
Brauche ich einen negativen Test zum Ende meiner Quarantäne?
Ein erneuter Test auf das Corona-Virus am Ende der Quarantäne wird vom Gesundheitsamt nicht gefordert. Es kann aber sein, dass dein Arbeitgeber dir Vorlage eines negativen Tests am Ende deiner Quarantäne verlangt, bevor du wieder arbeiten gehen darfst.
Wie sollte sich meine Familie / Mitbewohner verhalten?
Auch deine Familie oder deine Mitbewohner müssen in 14-tägige Quarantäne wenn du positiv getestet wurdest. Am besten ist es in diesem Fall, dass du dich in häusliche Isolierung begibst, wenn dies möglich ist. Das heißt, dass du als positive Person dich Tag und Nacht alleine in einem geschlossenen Zimmer aufhältst, dir das Essen vor die Tür gestellt wird und du zur Bad- und WC-Nutzung das Zimmer nur mit Maske verlässt. Nach der Benutzung der Gemeinschaftsräume sollten diese stoßgelüftet und alle Oberflächen einschließlich der Türklinken mit Desinfektionsmittel abgewischt werden.
- Anzeige -Wer gilt als Kontaktperson?
Als Kontaktperson giltst du mit der Corona-positiven Person in dessen ansteckendem Zeitraum Kontakt gehabt hast. Bei an Corona-erkrankten Personen gilt der ansteckende Zeitraum von 2 Tagen vor Symptombeginn bis 10 Tagen nach Symptombeginn. Bei positiv Getesteten ohne Symptome gilt der Ansteckungsraum von 7 Tage vor Testung bis 10 Tage nach Testung.
Wie verhalte ich mit als Kontaktperson 1. Grades?
Eine Person, die sich insgesamt mehr als 15 Minuten näher als 1,5m bei einer infizierten Person aufgehalten hat, egal ob drinnen oder im Freien, gilt als Kontaktperson 1. Grades.
Als enge Kontaktperson musst du dich umgehend ist eine 14-tägige Quarantäne begeben. Während dieser Zeit darf die Wohnung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes verlassen werden. Als Kontaktperson solltest du dich auf Corona testen lassen. Allerdings beendet ein negativer Test deine Quarantäne nicht, da es sich um eine Momentaufnahme handelt und eine Corona-Erkrankung trotzdem bis 14 Tage nach Ansteckung ausbrechen kann.
Wie verhalte ich mich als Kontaktperson 2. Grades?
Eine Person, die Kontakt zu einer infizierten Person hatte, der Kontakt aber kürzer als insgesamt 15 Minuten war oder der Abstand größer als 1,5 m war und der Kontakt draußen oder in einem regelmäßig gut gelüfteten Raum war, gilt als Kontaktperson 2. Grades.
Da es aufgrund einer geringeren Kontaktintensität ein niedrigeres Ansteckungsrisiko gibt es bei Kontaktpersonen 2. Grades keine Quarantänepflicht. Es wird empfohlen freiwillig seine sozialen Kontakte zu minimieren und evtl. Symptome zu beobachten. Sollten Symptome vorliegen sollte ein Test organisiert werden.
Wie erhalte ich eine Quarantänebescheinigung?
Eine Quarantänebescheinigung kann jeder anfordern, der vom Gesundheitsamt als positiv Getesteter oder als Kontaktperson unter häusliche Quarantäne gestellt wurde. Hierzu musst du eine E-Mail an beleg.infektionsschutz@muenchen.de mit Angaben deines Namens, Geburtsdatums und Adresse sowie der Quarantänezeit. Du erhältst die offizielle Bestätigung über die Quarantänezeit als Nachweis für deinen Arbeitgeber per Post.
- Anzeige -Was mache ich mit meinem Hund wenn ich in Quarantäne bin?
Wenn du dich in Quarantäne befindest, dein Haus oder deine Wohnung nicht verlassen. Einkaufen und Gassi-gehen sind ebenfalls verboten. Wenn du einen Hund und keinen Garten hast, musst du dich mit deiner Familie, deinen Freunden oder Nachbarn organisieren, damit sie mit deinem Hund Spazierengehen. Empfohlen wird aber, deinen Hund für den kompletten Zeitraum deiner Quarantäne in eine Hundepension oder zu einem Hundesitter zu geben.
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