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Corona-Pandemie

In München Stadt und Landkreis gilt jetzt die 3G-Regel

Stand 23.08.21 - 12:44 Uhr

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Die Zahl der Corona-Fälle steigt wieder an - leider auch in der Stadt und im Landkreis München. Ab sofort gilt hier die 3G-Regel. Was das konkret bedeutet, hier im Überblick.

In München Stadt und Landkreis gilt jetzt die 3G-Regel

Foto: Shutterstock / Bearbeitung durch 95.5 Charivari

Inzidenz in München nun sogar wieder über 50

Das RKI meldet aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von 57,5 für München (Stand Montag, 23. August 2021). In München greift damit ab sofort die sogenannte "3G-Regel". Das bedeutet: Ab sofort wird für viele Bereiche des Lebens ein negativer Testnachweis benötigt – sofern man nicht geimpft oder genesen ist.

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Auch der Landkreis München hat am vergangenen Samstag zum dritten Mal die Grenze von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten und ist damit auch offiziell im Inzidenzbereich über 35. Aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis München laut RKI bei 44,5.

Diese Corona-Regeln gelten ab sofort für München Stadt und Land

Ab Montag, 23. August 2021, gilt für die Stadt sowie den Landkreis München die Inzidenzeinstufung „über 35“. Gleichzeitig tritt ab Montag auch die Neufassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft, mit der die Bund-Länder-Beschlüsse vom 10. August für Bayern umgesetzt werden.

Damit gilt in München Stadt und Land ab sofort die 3G-Regel (Zutritt nur für Getestete, Geimpfte und Genesene) für folgende Lebensbereiche:

  • bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass in geschlossenen Räumen
  • für die Innengastronomie
  • für Indoor-Sport und kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen und Kinos, sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden
  • für Angebote in geschlossenen Räumen von Freizeitparks, Indoorspielplätzen und vergleichbaren
    ortsfesten Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen
  • sowie bei körpernahen Dienstleistungen

Außerdem gilt bei der Inzidenzeinstufung „über 35“ die 3G-Regel jetzt auch für Besucher von Krankenhäusern und Übernachtungsgäste von Beherbergungsbetrieben folgendes: nicht geimpfte oder genesene Personen müssen nicht nur bei der Ankunft, sondern auch alle weiteren 72 Stunden einen Testnachweis vorlegen.

Von der 3G-Regel ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden.

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Weitere Verschärfungen bei Inzidenz über 50 

Die Stadt München liegt nun sogar bereits den zweiten Tag über der 50er-Inzidenz – am Sonntag bei 54,4, an diesem Montag bei 57,5. Daher ist eine weitere Verschärfung der Corona-Regeln für die Stadt München ab Dienstag sehr wahrscheinlich.

Sollte München am Dienstag wieder, und damit den dritten Tag in Folge, über 50 liegen, würden von Donnerstag an wieder schärfere Kontaktbeschränkungen gelten. Dann dürfen sich etwa nur noch zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren und vollständig Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden.

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