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Reisen in Corona-Zeiten

Hochinzidenz-, Virusvarianten- und Risikogebiet: das sind die Unterschiede

Stand 28.07.21 - 13:46 Uhr

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Was genau ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Hochinzidenz-, einem Risiko- oder Virusvariantengebiet und was bedeuten diese Einstufungen für meinen Urlaub? Antworten dazu findest du hier. 

Hochinzidenz-, Virusvarianten- und Risikogebiet: das sind die Unterschiede

Foto: Shutterstock

Welche Einstufungen gibt es und was bedeuten sie für meinen Urlaub? 

In einigen beliebten Urlaubsländern sind steigende Coronavirus-Infektionszahlen Auslöser für die Einstufung als Risikogebiet – manche sind sogar als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft. Welches Land in welche Einstufung fällt, entscheiden das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat. Sie sind für die Einstufungen als einfaches oder besonderes Risikogebiet verantwortlich.

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Das bedeutet die Einstufung als einfaches Risikogebiet:

Ein Land wird dann als Risikogebiet erklärt, wenn es den Wert von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage knapp unterschreitet oder der Wert darüber liegt. In einem zweiten Schritt wird dann unter einer genaueren Betrachtung von weiteren Berichten zum Beispiel zur Tespositivität, der Testrate oder die jeweiligen getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, entschieden ob eine Einstufung erforderlich ist oder nicht.

Das gilt für Urlauber in einfachen Risikogebieten:

Wenn du dich in einem einfachen Risikogebiet aufhältst, bist du zu einer 10-tägigen Quarantäne verpflichtet. Diese kannst du aber umgehen, indem du einen Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder Genesung vorlegst.

Wenn du aus einem einfachen Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrst, muss bei der Einreise entweder ein negativer PCR- oder Antigenschnelltest, ein vollständiger Impfschutz oder eine Genesung nachgewiesen werden können. Dieser Nachweis muss bis spätestens 48 Stunden nach Einreise auf die Seite des Einreiseportals hochgeladen werden.

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Diese Einstufungen als besonderes Risikogebiet gibt es:

Es gibt zwei verschiedene Arten von besonderen Risikogebieten:

Hochinzidenzgebiete:

Länder, die die den Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage knapp streifen oder überschritten haben, können als Hochinzidenzgebiete eingestuft werden. Hier werden allerdings wie bei der Einstufung zu einem einfachen Risikogebiet zusätzlich zu den Inzidenzwerten auch die Berichte zu Maßnahmen, zur Testrate und Tespositivität betrachtet und an Hand dessen eine Entscheidung getroffen. In diesen Ländern gilt dann ein besonders hohes Infektionsrisiko.

Das gilt für Urlauber in Hochinzidenzgebieten:

Auch hier muss bei Einreise ein Nachweis über einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder Genesung erfolgen. Die 10-tägige Quarantänepflicht kann für Nicht-Geimpfte jedoch erst nach 5 Tagen durch einen negativen Test beendet werden. Bist du genesen oder bereits vollständig geimpft, kannst du dies im Einreiseportal angeben und die Quarantäneplicht entfällt.

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Virusvariantengebiete:

Ein Land wird dann als Virusvariantengebiet eingestuft, wenn dort eine Virusvariante/Mutation weit verbreitet ist, die im eigenen Land weniger häufig vorkommt. Die Virusvariante ist dabei meistens mit einem höheren Risiko verbunden, da sie leichter übertragbar ist oder schwerere Verläufe verursacht.

Das gilt für Urlauber in Virusvariantengebieten:

Bei einer Rückkehr nach Deutschland muss, egal ob geimpft oder genesen, ein negativer Test vorgelegt werden. Außerdem ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend und kann auch nicht durch einen Test verkürzt werden.

Wenn du dir jetzt unsicher bist, ob du trotzdem auf Reisen gehen möchtest, findest du auf der Seite des RKI eine ausführliche Liste, welche Länder derzeit als einfache oder besondere Risikogebiete eingestuft sind.

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