Familienfeste in Zeiten von Corona
Heiraten, Geburtstag und andere Feste – was ist derzeit erlaubt?
Stand 20.05.20 - 14:38 Uhr
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Hochzeit, Geburtstag und andere Feierlichkeiten - welche Regelungen gelten derzeit in Bayern für Familienfeste? Wir haben den Überblick für dich.
Foto: Pixabay
Diese Regelungen gelten für Familienfeste
Die Corona-Krise hat unseren Alltag komplett verändert. Unsicherheit herrscht auch darüber, wie und ob Feste gefeiert werden können. Unter welchen Umständen können Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder andere Familienfeste derzeit stattfinden? Und wie sieht es mit Beerdigungen aus?
- Anzeige -Heiraten in Zeiten von Corona – was müssen Brautpaare beachten?
Die meisten Standesämter in Bayern ermöglichen Eheschließungen bereits wieder – jedoch gelten teilweise individuelle Regelungen. Informationen sollten also immer direkt beim jeweiligen Standesamt erfragt werden.
In den Standesämtern München und München-Pasing können Trauungen stattfinden, wenn das Paar bereits einen Termin hat. Sicherheitspersonal regelt vor Ort den Zutritt zum Standesamt, der derzeit nur mit Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt ist.
Die Hochzeitsgesellschaft ist aus Gründen des Infektionsschutzes ab 20. Mai 2020 auf die Eheleute, vier Gäste (beispielsweise zwei Trauzeugen und zwei Elternteile), gemeinsame Kinder, die im selben Haushalt wohnen sowie bei Bedarf eine dolmetschende Fachkraft zu beschränken. Für die Vollziehung der Eheschließung müssen außerdem eigene Kugelschreiber mitgebracht werden. Zwischen den Gästen gilt es, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten – Gratulationen per Umarmung bleiben also erstmal tabu.
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Was gilt für Geburtstage und andere Familienfeste?
Private Feierlichkeiten im engsten Familienkreis sind wieder möglich – mit den eigenen Großeltern, Eltern, Geschwistern, Kindern und anderen Verwandten in gerader Linie zu feiern, geht in Ordnung. Derzeit gilt in Bayern außerdem, dass ein weiterer Hausstand zusätzlich zur eigenen Familie eingeladen werden darf.
Außerdem dürfen sich auch in Bayern gemäß dem Bund-Länder-Beschluss wieder mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen – und zwar sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum. Es gilt jedoch Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Größere Gruppenbildung soll weiterhin vermieden werden.
- Anzeige -Beerdigungen und Trauerfeiern – was gibt es dabei zu beachten?
Für Bestattungen gilt es, sich am besten bei der jeweiligen Kirchengemeinde zu informieren. In Bayern sind seit dem 13. Mai 2020 wieder bis zu 50 Trauernde bei einer Beerdigung unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt – sofern sie unter freiem Himmel stattfinden. Jedoch handhaben dies manche Pfarreien nach wie vor strenger.
Neu ist außerdem, dass die Durchführung der Trauerfeiern in Aussegnungshallen grundsätzlich wieder zulässig ist. Wann diese jedoch genau wieder öffnen, entscheidet der jeweilige Träger selbst. Zudem müssen die Trauernden in der Aussegnungs- oder Trauerhalle eine Maske tragen. Außerdem gilt, dass die Trauergäste im Gebäude zwei Meter Sicherheitsabstand zueinander wahren müssen. Daran bemesse sich die Zahl der zulässigen Gesamtzahl der Besucher.
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