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Reisen während Corona

Erstattung von nicht genutzten Flugtickets während Corona

Stand 01.10.21 - 16:30 Uhr

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Im Frühjahr letzten Jahres mussten viele Flüge aufgrund der Corona-Pandemie gestrichen werden und Fluggäste konnten ihre Reise nicht antreten. Nun gibt es eine Vereinbarung mit der EU-Kommission, die Airlines dazu verpflichtet, Ticketpreise zeitnah und unter gewissen Umständen zu erstatten. Alle Infos dazu – hier. 

Erstattung von nicht genutzten Flugtickets während Corona

Foto: Shutterstock

So sollen Fluggäste jetzt ihr Geld zurück bekommen

Letztes Jahr im Frühjahr war sich wohl keiner bewusst, welches weltweite Ausmaß die Corona-Pandemie annehmen würde. Doch bereits im März 2020 mussten viele Fluggesellschaften ihre Flüge streichen. Jetzt, circa 1 und halb Jahre später können sich Fluggäste dank einer Vereinbarung zwischen EU-Kommission und bestimmten Fluggesellschaften, die auch unabhängig von Corona gelten soll, ihre nicht verwendeten Tickets erstatten lassen.

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Diese Fluggesellschaften haben eingewilligt

Insgesamt haben der Vereinbarung mit der EU-Kommission 16 Fluggesellschaften zugestimmt. Darunter Aegean Airlines, Air France, Alitalia, Austrian Airlines, British Airways, Brussels Airlines, Easyjet, Eurowings, KLM, Lufthansa, Norwegian Ryanair, TAP, Vueling, Iberia und Wizz Air. Sie möchten ihren Kunden nun die Preise für ihre Tickets erstatten und das möglichst bald. 

Zu diesen Leistungen haben sich die Airlines verpflichtet:

In der Vereinbarung haben die Fluggesellschaften verschiedenen Punkten zugestimmt und arbeiten nun an der Umsetzung. Es sollen zum einen möglichst alle Erstattungen durchgeführt und bearbeitet werden und Rückstände nach und nach abgebaut werden. So sollen Fluggäste ihre Erstattung nach spätestens sieben Tagen erhalten.

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Besser Informieren

Zum anderen geht es darum Fluggäste im Vorhinein schon besser über ihre Rechte im Falle einer Annullierung des Flugs durch die Fluggesellschaft zu informieren und Alternativen und Ersatzmöglichkeiten aufzuzeigen. Des Weiteren soll es eine Unterscheidung geben, je nachdem, ob der Fluggast selbst den Flug storniert hat oder er durch die Fluggesellschaft gestrichen worden ist, denn nur zweites soll Airlines zu einer Ticketrückerstattung verpflichten. 

Auch Gutscheine werden erstattet

Grundsätzlich soll die Erstattung nicht in Form von Gutscheinen erfolgen, es sei denn der Fluggast entscheidet sich explizit dafür. Eine besonders interessante Verpflichtung beinhaltet die Erstattung von bereits ausgestellten Gutscheinen zu den Anfangszeiten der Pandemie. Diese sollen nun auch ausgezahlt werden können. Die zwei Airlines Iberia und Wizz Air haben sich aus diesem Punkt jedoch ausgeschlossen.

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Erstattung ohne Umwege

Zuletzt verpflichten sich die Fluggesellschaften dazu, ihre Kunden darüber zu informieren, dass sie, falls sie ihren Flug über einen weiteren Anbieter gebucht haben und die Erstattung der Flugtickets dadurch erschwert wird, sich auch direkt an die jeweilige Fluggesellschaft wenden können und auf diesem Wege eine Erstattung verlangen können. So soll der Prozess einfacher und unkomplizierter von statten gehen. 

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